Plangebiet „Kerpen Hüttenstraße“ als „Urbanes Gebiet“ (MU-Gebiet) gem. § 6a BauNVO
Antrag zum Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
15.02.2022 Anträge FDP-Fraktion Kerpen
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Ripp,
die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Voraussetzungen für das Städtebauliche Konzept „Kerpen Hüttenstraße“ und für die jeweiligen Segmente im Plangebiet „An der Hüttenstraße“ festzulegen, mit dem Ziel, der Schaffung eines modernen urbanen Stadtviertels mit einem Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen.
- Das gesamte Plangebiet im Bebauungsplan ,,Kerpen Hüttenstraße“ wird als „Urbanes Gebiet“ (MU-Gebiet) gem. § 6a BauNVO festgesetzt.
- Der Wohnungsbau und die Errichtung sozialer Einrichtungen werden bauplanungsrechtlich erleichtert. Der Bestand an Gewerbebetrieben ist zu sichern. Ebenso ist die Ausbau- und Erweiterungsfähigkeit des Gewerbes zu gewährleisten.
- Weiter soll ermitteln werden, ob auch andere Plangebiete in diesem Sinne und gemäß §6a BauNVO in Betracht kommen.
Begründung:
Der Baugebietstyp ,,Urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO entspricht dem Charakter des ambitionierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts zum Plangebiet „Kerpen Hüttenstraße“ und ist daher auch entsprechend auszuweisen / anzuwenden.