Verwendung der Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets

Anfrage zum Sozialausschuss

02.05.2023 Anfrage FDP-Fraktion Kerpen

Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Schüller,

seit 2011 haben Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die Mittel aus den Transfersystemen SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG erhalten, Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Damit soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Einkommen die Teilnahme an kostenpflichtigen Schulangeboten, an Lernförderung und Freizeitaktivitäten, wie eine Mitgliedschaft im Sportverein, ermöglicht werden.

In der Vergangenheit mehrten sich jedoch wiederkehrende Berichte, dass nur ein sehr kleiner Anteil der Leistungsberechtigten gewisse Leistungen, beispielsweise die Mitgliedschaft im Sportverein, überhaupt abruft. In einer 2022 erschienenen Auswertung unterschiedlicher Studien kommen die Autoren zum Schluss, dass nur etwa 15% der Leistungsberechtigten auch einen Anspruch auf Leistungen wahrnimmt. (https://www.studienkreis.de/fileadmin/dateien/unternehmen/presse/pressemitteilungen/2022/08-bildungsgerechtigkeit/factsheet-bildungsgerechtigkeit.pdf) Auch konnte hier gezeigt werden, dass 2019 durch den Versuch einer Vereinfachung der Antragstellung durch das „Starke-Familien-Gesetz“ keine in Zahlen messbare positive Veränderung stattgefunden hat.

Das als „Bürokratiemonster“ betitelte Bildungs- und Teilhabepaket hat nach Angaben der Bertelsmann-Stiftung und des ZEW noch den strukturellen Nachteil, dass bis zu 30 Prozent der bereitgestellten Mittel für Sach- und Personalkosten in der Verwaltung verwendet werden. (https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_und_Bildung/Studie_WB_Kommt_das_Geld_bei_den_Kindern_an_2018.pdf)

Die FDP-Fraktion der Kolpingstadt Kerpen bittet vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachfolgender Fragen:

Wir fragen:

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten nach Kenntnis der Kolpingstadt Kerpen Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (bitte die monatsgenaue Entwicklung seit 2019 angeben)?
    1. Wie viele dieser Kinder und Jugendliche kommen aus Familien, die Bürgergeld beziehen?
    2. Wie viele dieser Kinder und Jugendliche kommen aus Familien, die Sozialhilfe beziehen?
    3. Wie viele dieser Kinder und Jugendliche kommen aus Familien, die Wohngeld beziehen?
    4. Wie viele dieser Kinder und Jugendliche kommen aus Familien, die Kinderzuschlag beziehen?
    5. Wie viele dieser Kinder und Jugendliche kommen aus Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen?
  1. Wie viele Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Landesregierung die folgenden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten? Bitte jeweils aufschlüsseln in absolute Zahlen und in Relation zu den Leistungsberechtigten.
    1. Persönlicher Schulbedarf
    2. Eintägige Schul- und Kitaausflüge
    3. Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
    4. Beförderung zur Schule
    5. Lernförderung
    6. Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule und Kindertageseinrichtungen
    7. Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
  1. Wie hoch waren bzw. werden die Sach- und Personalkosten der Verwaltung in Relation zu den dort abgewickelten Fördermitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes jeweils in den vergangen fünf Jahren eingeschätzt?
			

				
				

Oliver Niederjohann

Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion

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