Reduzierung von Stickoxidemissionen durch förderfähige Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen an schweren Kommunalfahrzeugen

Antrag zum Umweltausschuss

10.06.2021 Anträge FDP-Fraktion Kerpen

Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Abels,

in einer Vielzahl von Städten in Deutschland ist die Bevölkerung einer teilweise erheblichen Stickstoffdioxid-Belastung ausgesetzt. Stickstoffdioxid (NO2) spielt gerade in besiedelten Gebieten eine große Rolle, und als einer der Hauptverursacher ist leicht der (lokale) Straßenverkehr auszumachen.

Das als Reizgas geltende NO2 wird bereits in geringen Konzentrationen bei der Atmung wahrgenommen, die Inhalation gilt als einzig relevanter Aufnahmeweg in den menschlichen Körper. Aufgrund seiner geringen Wasserlöslichkeit wird NO2 jedoch nicht in den oberen Atemwegen gebunden, sondern dringt vielmehr in die tieferen Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) ein. Hier schädigt NO2 nachhaltig die menschliche Gesundheit.

Die Bundesregierung hat ergänzend zum „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ am 2. Oktober 2018 ein Konzept für schadstoffarme Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten vorgestellt. Im nunmehr schon fünften Förderaufruf gemäß der Förderrichtlinie vom 19. Juni 2019 mit Änderung vom 6. November 2020 können bis zum 15. Oktober 2021 Anträge zur Umrüstung gestellt werden. Die Förderungen beträgt bis zu 80% der Umrüstkosten, bzw. bis zu einem Höchstbetrag von 14.400 Euro pro Fahrzeug.

In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion der Kolpingstadt Kerpen, o.g. Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den gesamten Fuhrpark des Bauhofes sowie alle anderen Kommunalfahrzeuge (z.B. Feuerwehr) auf die derzeitige Schadstoffstufe (Europäische Abgasnorm EURO) zu prüfen und dem Ausschuss zu berichten. Hierbei soll neben der allgemeinen Auflistung aller Fahrzeuge das Augenmerk auf die Förderungsfähigkeit gemäß Richtlinie gewahrt sein.
  2. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, im Falle von förderfähigen Fahrzeugen umgehend einen Kostenvoranschlag zur Umrüstung zu beauftragen und das Ergebnis dem Ausschuss sowohl in Bezug auf die Gesamtkosten wie auch den zu tragenden Eigenanteilen zu Lasten der Kolpingstadt offen zu legen.
  3. Die Verwaltung wird ferner gebeten, die Analyse sowie mögliche Kostenvoranschläge mit hoher Priorität zu handhaben, um Fristen von der Antragseinreichung bis hin zur finalen Projektlaufzeit einzuhalten.

Begründung:

Das oben genannte Förderprogramm soll helfen, die Luftqualität und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu verbessern. Die mit der Förderrichtlinie geregelte Bereiche bzw. Fahrzeuge (mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse) werden hauptsächlich mit Dieselkraftstoff angetrieben und tragen somit nicht unwesentlich zur Belastung der Kolpingstadt mit Stickstoffdioxid bei. In der Regel finden sich förderfähige Fahrzeuge im Pool von Müll- und Straßenreinigungsfahrzeugen.  Aufgrund ihres täglichen Einsatzes in nicht unerheblichem Umfang, ergibt sich hieraus ein Emissionsreduktionspotenzial, das unbedingt ausgeschöpft werden sollte.

Ebenso können Fahrzeuge betroffen sein, die nicht allzu häufig erneuert werden, wie z.B. Feuerwehr-Drehleitern, Traktoren, usw. oder aber auch das klassische kommunale Sonderfahrzeug Typ Unimog in Sonderausstattung.

Umweltepidemiologischen Studien zum kurzfristigen Anstieg einer NO2-Belastung weisen auf eine Zunahme der Herz-Kreislauf-Sterblichkeit hin, sowie einer Erhöhung der Krankenhausaufnahmen und Notfall-Konsultationen aufgrund von Atemwegserkrankungen und sogar Asthma.

In der Auswertung zur „Feinstaubkohortenstudie Frauen in NRW“ wird darauf hingewiesen, dass „bei einem Anstieg der NO2-Konzentration um 16 µg/m³ die Gesamtsterblichkeit um 17 %, die kardiopulmonale Sterblichkeit um 50 % sowie die kardiovaskuläre Sterblichkeit um 55 % zunimmt.“ Bedauerlicherweise kann bis heute kein Schwellenwert zu NO2 Konzentration benannt werden bei dessen Unterschreiten eine langfristige Wirkung auf den Menschen ausgeschlossen werden kann.  Nach wie vor muss also davon ausgegangen werden, dass eine Stickstoffdioxid-Belastung einen nicht unwesentlichen Beitrag zu den schädlichen Gesundheitseffekten beim Menschen leistet. In diesem Zusammenhang trägt die Reduzierung der NO2 Belastungen nicht unwesentlich zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitsschutzes bei.

			

				
				

Rüdiger Schmidt

Beisitzer im Stadtverband, sachkundiger Bürger der FDP-Fraktion

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