Nichtöffentlichkeit von Arbeitskreisen und sonstigen Gremien
Anfrage zum Haupt- und Finanzausschuss
30.08.2022 Anfrage FDP-Fraktion Kerpen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spürck,
die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu nehmen sowie um schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen durch die Verwaltung.
- Die Bürgerinnen und Bürger der Kolpingstadt Kerpen sollen sich über die Entscheidungen und Ausführungen der Verwaltung und der Vertreterinnen und Vertreter in den Ausschüssen, Arbeitskreisen und im Rat unmittelbar informieren können und es soll so transparent wie auch nachvollziehbar sein, damit sie die Entscheidungen in den Gremien sachgerecht und kritisch mitverfolgen können. Belange aus der Bevölkerung, die von den Parteien aufgenommen und in Form von Anfragen oder Anträgen in den jeweiligen Arbeitskreisen, der Sache geschuldet insbesondere in den Arbeitskreisen ÖPNV und Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit, eingebracht werden, müssen jedoch nichtöffentlich behandelt werden. Das bedeutet, dass Rückmeldungen, Informationen und auch ein aktueller Sachstand an die Bürgerinnen und Bürger nicht möglich sind, da die Tagesordnung insgesamt, wie auch Anfragen oder Anträge nichtöffentlich beraten, bzw. beschlossen werden.Ist diese Vorgehensweise aus Sicht der Verwaltung richtig?
- Die Öffentlichkeit kann in der Regel nur dann ausgeschlossen werden, wenn das öffentliche Wohl und /oder das berechtige Interesse Einzelner gefährdet ist. Eigentlich macht es der Gesetzgeber der Verwaltung und den politischen Gremien sehr schwer, Sachverhalte im nichtöffentlichen Teil zu beschließen, für deren Anwendung jeweils eine Einzelfallbetrachtung erforderlich ist. In den Arbeitskreisen wird die Öffentlichkeit aber generell ausgeschlossen. Vereinzelt werden Anträge und Anfragen aus der Bürgerschaft, die nicht direkt in den Arbeitskreisen gestellt werden, sondern in den Ausschüssen, vor dem Hintergrund der Zuständigkeit in den jeweiligen Arbeitskreis verschoben. Auch die entsprechende Niederschrift aus dem entsprechenden Arbeitskreis wird im Anschluss im jeweilig zuständigen Ausschuss wiederum im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen.Wie kann in Anbetracht der Nichtöffentlichkeit eine Rückmeldung und Information durch die Verwaltung an die Bürgerinnen und Bürger, bzw. eine Rückmeldung durch die politischen Parteien, sofern die Belange und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in Form von Anträgen und Anfragen im zuständigen nichtöffentlichen Arbeitskreis eingebracht wurden oder eingebracht werden mussten, erfolgen?
- Gemäß § 48 Abs. 2 S. 1 GO haben die Sitzungen des Rates öffentlich stattzufinden. Das besagt selbstverständlich auch die Geschäftsordnung der Kolpingstadt Kerpen (§7, Abs. 1). Dabei sind lediglich die durch die jeweiligen Gesetze oder durch die GO NRW sowie §7, Absatz 2, a bis f der Geschäftsordnung der Kolpingstadt Kerpen festgelegten Sachverhalte in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. In der Kolpingstadt Kerpen sind jedoch wie bereits ausgeführt alle Arbeitskreise oder sonstigen Gremien, die zusätzlich zu den Ausschüssen eingerichtet werden, grundsätzlich nichtöffentlich, sofern sie vom Rat dazu eingesetzt sind und einen konkreten Arbeitsauftrag haben.Bei welchen Arbeitskreisen sieht die Verwaltung aber eine Möglichkeit, entsprechend der Verfahrensweise in den Ausschüssen, die Sitzungen der jeweiligen Arbeitskreise in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil aufzuteilen? Bitte um Antwort zu allen Arbeitskreisen, die auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen unter Gremien/Arbeitskreise wie folgt aufgelistet sind:
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- Arbeitskreis Bahnstadt Horrem
- Arbeitskreis Erneuerbare Energien
- Arbeitskreis Feuerwehr und Rettungsdienst
- Arbeitskreis Hahnenpassage
- Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung
- Arbeitskreis Marga und Walter-Boll-Platz
- Arbeitskreis Neubau des Europagymnasiums
- Arbeitskreis Neugestaltung Homepage
- Arbeitskreis ÖPNV
- Arbeitskreis Personal
- Arbeitskreis Strukturwandel
- Arbeitskreis Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit
Im Rahmen der Ausschusssitzung hat die Verwaltung einen formalen Fehler in der Einberufung der Arbeitskreise zugegeben. Diese wurden nämlich ohne einen bestimmten, bzw. definierten Auftrag durch den Stadtrat beschlossen, sondern wurden vielmehr einfach benannt. Das bedeutet entsprechend, dass die Arbeitskreise keine konkrete Bedeutung haben und deshalb nachträglich durch den Stadtrat nach den gesetzlichen Vorgaben definiert und beschlossen werden müssen. Leider ist diesbezüglich bis Juni 2023 nichts derartiges vorgenommen worden. Stattdessen hat die Verwaltung diese Thematik zum Anlass genommen, die Sitzungsgelder in Frage zu stellen und hat sie zunächst abgestellt, sodass Mitglieder der Arbeitskreise nun keine Sitzungsgelder mehr erhalten.
Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass vor dem Hintergrund des Fehlers die Arbeitskreise nicht nichtöffentlich stattfinden dürften. Aber die Arbeitskreise sind trotzdem weiterhin nichtöffentlich.
Das klingt kompliziert, zeigt aber die Vorgehensweise der Verwaltung bei unliebsamen Themen. Wir werden aber dranbleiben und uns weiter für die Transparenz im Rathaus und in der politischen Arbeit einsetzen!