Konzept zur Neuregelung der Verantwortung für die städtischen Grillhütten
Antrag zum Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
14.03.2025 Anträge FDP Kreisverband Rhein-Erft

Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Donner,
die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Sozialausschuss zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Neuregelung der Verantwortung für die städtischen Grillhütten zu erarbeiten. Dieses Konzept soll folgende Punkte berücksichtigen:
- Übertragung der Verantwortung: Prüfung der Möglichkeit, die Verantwortung für die städtischen Grillhütten ganz oder teilweise an ortsansässige Vereine oder eine zu gründende Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu übertragen.
- Modelle der Übertragung: Ausarbeitung verschiedener Modelle der Übertragung, sowohl an einzelne Vereine als auch an eine ARGE. Dabei sollen die jeweiligen Vor- und Nachteile sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. Nutzungsverträge, Haftungsfragen) dargestellt werden.
- Förderung der Eigenverantwortung: Das zu erarbeitende Konzept soll darauf abzielen, die Eigenverantwortung der Stadtgesellschaft zu stärken und das ehrenamtliche Engagement zu fördern.
- Haushaltsentlastung: Das Konzept soll darlegen, wie durch die Übertragung der Verantwortung eine nachhaltige Entlastung des städtischen Haushalts erreicht werden kann. Ziel ist eine jährliche Einsparung von mindestens 10.000 Euro (Ansatz Haushaltsplan 2025/2026) durch reduzierte Ausgaben für Instandhaltung, Reinigung und Personal.
- Gemeinnützigkeit: Prüfung der Möglichkeit, die ARGE als gemeinnützig anerkennen zu lassen, um Spendenquittungen ausstellen zu können und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
- Einbindung der Vereine: Aktive Einbindung der ortsansässigen Vereine in den Erarbeitungsprozess des Konzepts.
- Berücksichtigung der Bürgerinteressen: Sicherstellung, dass die Interessen der Bürger bei der Nutzung der Grillhütten weiterhin gewahrt werden.
Begründung:
Die Kolpingstadt Kerpen befindet sich in einer äußerst angespannten Haushaltslage, die es zwingend erforderlich macht, alle städtischen Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Auch vermeintlich „heilige Kühe“ müssen durchleuchtet und Leistungen, seien sie auch noch so gering, kritisch hinterfragt werden, um Einsparpotenziale zu identifizieren und den städtischen Haushalt nachhaltig zu konsolidieren.
Kerpen verfügt über vier städtische Grillhütten, die als wichtiger Bestandteil der Infrastruktur unserer Gemeinde von vielen ortsansässigen und nichtortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern gerne genutzt werden. Allerdings verursacht die Instandhaltung und Pflege der Grillhütten erhebliche Kosten für die Stadt.
Wir sind der Überzeugung, dass eine Übertragung der Verantwortung für die Grillhütten an ortsansässige Vereine oder eine zu gründende Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eine sinnvolle Alternative darstellt. Dies würde nicht nur den städtischen Haushalt entlasten, sondern auch die Eigenverantwortung der Stadtgesellschaft stärken und das ehrenamtliche Engagement fördern. Es ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Grillhütten unabhängig vom gewählten Modell weiterhin für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur Anmietung zur Verfügung stehen.
Direkte Übertragung an einzelne Vereine:
Die direkte Übertragung der Verantwortung für einzelne Grillhütten an interessierte Vereine bietet den Vorteil, dass die Vereine die Grillhütten nach ihren jeweiligen Bedürfnissen und Vorstellungen gestalten und nutzen können. Dies ermöglicht eine dezentrale und flexible Lösung, die die Vielfalt der Vereinslandschaft unserer Gemeinde widerspiegelt. Vereine könnten die Grillhütten beispielsweise für Vereinsfeste, Veranstaltungen, Kurse oder andere gemeinnützige Aktivitäten nutzen. Dies fördert die Identifikation der Vereine mit „ihrer“ Grillhütte und motiviert sie, diese gut zu pflegen und zu bewirtschaften. Die Vereine verpflichten sich dabei, die Grillhütten weiterhin für die Anmietung durch die breite Bevölkerung anzubieten.
Arbeitsgemeinschaft (ARGE):
Alternativ dazu könnte eine ARGE durch die ortsansässigen Vereine gegründet werden, um die Verantwortung für alle Grillhütten zu übernehmen. Dies bietet die Möglichkeit, Ressourcen und Know-how zu bündeln und eine effizientere Bewirtschaftung zu gewährleisten. Eine solche ARGE könnte vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden, was ihr ermöglicht, Spendenquittungen auszustellen und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Diese Vorteile umfassen unter anderem eine mögliche Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer, was die finanzielle Belastung reduziert und es der ARGE ermöglicht, mehr Mittel in die Pflege und den Betrieb der Grillhütten zu investieren.
Darüber hinaus eröffnet die Gemeinnützigkeit den Zugang zu Fördermitteln von Stiftungen, Kommunen, Ländern oder dem Bund, die für die Sanierung, Ausstattung oder den Betrieb der Grillhütten verwendet werden können. Diese Fördermittel könnten beispielsweise für die Installation von Wasseranschlüssen oder Toilettenanlagen genutzt werden, was in der Vergangenheit bereits mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern gewünscht und auch politisch diskutiert wurde.
Die ARGE könnte somit Projekte realisieren, die die Attraktivität und den Komfort der Grillhütten deutlich erhöhen. Die ARGE könnte als Sprachrohr der Vereine gegenüber der Stadtverwaltung auftreten und die Interessen der Nutzer der Grillhütten vertreten, was zu einer bedarfsgerechteren und effizienteren Bewirtschaftung führen würde. Auch die ARGE würde sicherstellen, dass die Grillhütten weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger zur Anmietung zur Verfügung stehen, gegebenenfalls zu angepassten Konditionen.
Wir sind zuversichtlich, dass durch eine Neuregelung der Verantwortung für die städtischen Grillhütten eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten geschaffen werden kann: Die Stadt spart Kosten, die Vereine erhalten mehr Eigenverantwortung und die Bürger profitieren von gut gepflegten und attraktiven Grillhütten. Dabei ist es uns wichtig zu betonen, dass die Neuregelung nicht zu einer Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger führen darf.
Im Sinne der Haushaltskonsolidierung würde die Neuregelung der Verantwortung für die städtischen Grillhütten eine jährliche Entlastung des städtischen Haushalts um 10.000,00 Euro ermöglichen.