Verbesserung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und Reduzierung von krankheitsbedingten Fehlzeiten

(Haushalts-)Antrag zum Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss

13.05.2026 Anträge FDP-Ratsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,

die FDP-Ratsgruppe im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) der Kolpingstadt Kerpen künftig durch externe Dienstleister ergänzt und unterstützt werden kann.

Hierbei soll insbesondere dargestellt werden,

  • welche Aufgabenbereiche im Rahmen des BEM durch externe Fachstellen übernommen oder begleitet werden könnten,
  • welche organisatorischen und personellen Entlastungen hierdurch innerhalb der Verwaltung möglich wären,
  • welche Erfahrungen andere Kommunen mit extern begleiteten oder hybrid organisierten BEM-Verfahren gemacht haben,
  • welche Kostenmodelle hierbei üblich sind und welche Fördermöglichkeiten, insbesondere über Integrationsämter oder andere Stellen, bestehen,
  • ob interkommunale Kooperationen zur gemeinsamen Nutzung externer Dienstleister wirtschaftlich sinnvoll sein könnten,
  • welche datenschutzrechtlichen und organisatorischen Anforderungen bei einer externen Begleitung zu beachten wären,
  • sowie in welchen Bereichen externe Unterstützung besonders sinnvoll erscheinen könnte, etwa bei psychischen Belastungen, konfliktbelasteten Fällen, Langzeiterkrankungen oder komplexeren Wiedereingliederungsverfahren.

Darüber hinaus soll die Verwaltung darstellen, ob und in welchem Umfang externe Unterstützung geeignet sein könnte, die Akzeptanz von BEM-Verfahren bei Beschäftigten zu stärken sowie langfristig krankheitsbedingte Ausfallzeiten zu reduzieren.

Begründung:

Der aktuelle Personalbericht 2025 der Kolpingstadt Kerpen zeigt deutlich, dass gesundheitliche Belastungen innerhalb der Verwaltung weiterhin ein relevantes Thema darstellen. Gleichzeitig weist der Bericht ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht allen BEM-berechtigten Beschäftigten ein entsprechendes Gesprächsangebot unterbreitet werden konnte.

Laut Bericht waren zuletzt 175 Beschäftigte BEM-berechtigt, während lediglich 122 Gesprächsangebote ausgesprochen werden konnten. Gleichzeitig steigen die Belastungen in mehreren Bereichen der Verwaltung sichtbar an.

Besonders auffällig sind die weiterhin hohen Krankenstände im technischen Bereich, im Kita-Bereich sowie in Teilen der allgemeinen Verwaltung. Auch die im Bericht erwähnte psychologische Beratungsleistung war bereits vor Jahresende vollständig ausgeschöpft. Zudem kündigt die Verwaltung selbst an, künftig neue externe Partner im Bereich psychischer Gefährdungsbeurteilungen prüfen zu wollen.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein zentrales Instrument, um Beschäftigte nach längeren oder wiederkehrenden Erkrankungen zu unterstützen, Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern und erneuten krankheitsbedingten Ausfällen vorzubeugen. Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels, steigender Belastungen sowie einer alternden Belegschaft gewinnt ein funktionierendes und akzeptiertes BEM zunehmend an Bedeutung.

Viele Kommunen und öffentliche Arbeitgeber greifen mittlerweile ergänzend auf externe Dienstleister zurück. Dabei existieren unterschiedliche Modelle von punktueller fachlicher Unterstützung bis hin zu extern moderierten oder teilweise extern begleiteten Verfahren.

Externe Fachkräfte werden insbesondere dort eingesetzt, wo neutrale Gesprächsführung, zusätzliche psychologische oder arbeitsmedizinische Expertise sowie eine stärkere Vertrauensbasis erforderlich erscheinen. Gerade bei sensiblen gesundheitlichen oder psychischen Belastungen berichten viele öffentliche Arbeitgeber davon, dass Beschäftigte gegenüber externen Ansprechpartnern häufig offener sprechen als gegenüber internen Stellen.

Darüber hinaus können externe Dienstleister Verwaltungen organisatorisch entlasten, beispielsweise durch strukturierte Fallbegleitung, rechtssichere Dokumentation, Fristenmanagement oder die Moderation schwieriger Gesprächssituationen. Gleichzeitig verbleibt die rechtliche Verantwortung weiterhin vollständig bei der Kommune.

Auch datenschutzrechtliche Aspekte spielen hierbei eine wichtige Rolle. Durch externe und klar getrennte Verfahren kann eine stärkere Trennung zwischen sensiblen Gesundheitsdaten und personalrechtlichen Entscheidungen erreicht werden. Gerade im öffentlichen Dienst ist dies für das Vertrauen der Beschäftigten von erheblicher Bedeutung.

Gleichzeitig soll ausdrücklich keine vollständige Auslagerung des Betrieblichen Eingliederungs-managements erfolgen. Ziel des Antrags ist vielmehr die sachliche Prüfung, ob ergänzende externe Unterstützung die bestehenden Strukturen sinnvoll entlasten und stärken kann. Denkbar wären insbesondere Hybridmodelle, bei denen Standardfälle weiterhin intern begleitet werden, während komplexere oder besonders sensible Verfahren zusätzlich extern unterstützt werden.

Vor dem Hintergrund der im Personalbericht dargestellten Entwicklungen erscheint eine solche Prüfung sinnvoll, verantwortungsvoll und im Interesse sowohl der Beschäftigten als auch einer langfristig leistungsfähigen Verwaltung geboten.

			

				
				

Tamer Kandemir

stv. Vorsitzender der FDP-Ratsgruppe

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