Zu beachtende Beschlüsse bei städtischen Bauvorhaben

Anfrage zum Bauausschuss

26.05.2026 Anfrage FDP-Ratsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,

die FDP-Ratsgruppe im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Bauausschusses zu nehmen und nachfolgende Fragen schriftlich zu beantworten.

1. Vollständige Beschlusslage:

Welche Beschlüsse sind aktuell bei der Planung und Umsetzung städtischer Neubauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen?

Die Verwaltung wird gebeten, eine möglichst vollständige, kommentierte Übersicht vorzulegen und anzugeben, in welchem Verhältnis die einzelnen Beschlüsse zueinander stehen. Falls diese Aufgabe zu umfangreich ist kann es im ersten Schritt ausreichen, wenn mitgeteilt wird, welche konkreten Beschlüsse aktuell berücksichtigt werden.

2. Rangfolge und Widersprüche:

Gibt es Beschlüsse, die inhaltlich in Spannung zueinander stehen?

Falls ja: Wie löst die Verwaltung solche Widersprüche in der Praxis, und entsteht dabei ein erhöhter Dokumentations- oder Begründungsaufwand?

3. Überholte Beschlüsse:

Gibt es Beschlüsse, die nach Einschätzung der Verwaltung durch spätere oder umfassendere Beschlüsse inhaltlich überholt sind?

Hätte z.B. das ARKE-Konzept (84.26) aus Sicht der Verwaltung die Wirkung eines übergeordneten strategischen Rahmens, der ältere Einzelbeschlüsse in sich aufnimmt?

4. Praktische Belastung der Verwaltungsarbeit:

Wie beurteilt die Verwaltung den Aufwand, der durch die Gesamtheit dieser Beschlüsse in der täglichen Planungspraxis entsteht?

Gibt es Bereiche, in denen eine Vereinfachung oder Konsolidierung aus Verwaltungssicht wünschenswert wäre?

5. Empfehlungen der Verwaltung:

Sieht die Verwaltung Beschlüsse, bei denen das von der Politik verfolgte Ziel durch andere, bereits beschlossene Instrumente besser, einfacher oder rechtssicherer erreicht werden könnte und bei denen eine Bereinigung der Beschlusslage aus Verwaltungssicht sinnvoll wäre?

Die Verwaltung ist ausdrücklich eingeladen, hierzu eigene Vorschläge einzubringen.

Begründung:

Birgit Rosenbaum als Mitglied im Bauausschuss hat sich mit der Frage befasst, welche Ratsbeschlüsse und Ausschussbeschlüsse die Verwaltung bei der Planung und Umsetzung städtischer Bauvorhaben zu berücksichtigen hat. Die Verwaltung hat in vergangenen Beratungen z.B. mehrfach auf einen Grundsatzbeschluss hingewiesen, der jedoch (zunächst) nicht gefunden werden konnte. Auf Nachfrage hat die Verwaltung versucht „auf die Sprünge zu helfen“ und auf einige Beschlüsse hingewiesen. Abschließend war dieses Bild jedoch nicht, der Grundsatzbeschluss konnte zudem auch nicht mitgeteilt werden, obwohl er in den Sitzungen immer wieder genannt
wird.

Bei weiteren Recherche in den öffentlich zugänglichen Beschlussunterlagen konnten diverse Beschlüsse identifiziert werden, die bei Bauvorhaben Relevanz zu entfalten scheinen.

Es ist jedoch nicht gelungen, einen vollständigen und gesicherten Gesamtüberblick zu gewinnen. Je tiefer die Recherche ging, desto deutlicher zeigte sich, dass sich über die Jahre ein dichtes Geflecht aus Grundsatzbeschlüssen, Selbstverpflichtungen, Standardfestsetzungen und Konzeptbeschlüssen aufgebaut hat, das in seiner Gesamtheit auch für politische Mandatsträger schwerlich zu überblicken ist – und das möglicherweise auch für die Verwaltung selbst eine erhebliche Komplexität in der täglichen Arbeit erzeugt.

Diese Anfrage ist ausdrücklich nicht als Kritik an der Verwaltungsarbeit zu verstehen. Im Gegenteil: Es geht darum, der Verwaltung die Möglichkeit zu eröffnen, transparent darzulegen, mit welcher Beschlussdichte sie bei Bauvorhaben umgehen muss – und gemeinsam zu erarbeiten, wo eine Vereinfachung, Konsolidierung oder Klarstellung im Interesse einer handlungsfähigen und rechtssicheren Planungspraxis sinnvoll sein könnte.

Bislang recherchierte Beschlüsse

Die folgenden Beschlüsse konnten als mutmaßlich relevant für die Planungspraxis bei städtischen Bauvorhaben identifiziert werden. Die Liste erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie ist vielmehr Ausgangspunkt und Anlass dieser Anfrage:

Baustoff- und Bautechnikvorgaben

  • Drucks.-Nr. 445.20: Verstärkte Verwendung von Holzbaustoffen bei städtischen Neubaumaschnahmen (Stadtratsbeschluss vom 08.09.2020) – möglichst Holzgebäude, insbes. bei Schulen und Kitas; keine explizite Ausnahmeregelung

Selbstverpflichtungen bei kommunalen Neubauten und Sanierungen

  • Drucks.-Nr. 126.22: Selbstverpflichtung zum Ausbau der Solarenergie und Gebäudebegrünung bei allen künftigen kommunalen Neubauten und Dachsanierungen (Stadtratsbeschluss vom 05.04.2022) – PV-Pflicht und Dachbegrünungspflicht; Ausnahmen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen möglich und zu begründen

Klimagerechte Standardfestsetzungen in der Bauleitplanung

  • Drucks.-Nr. 362.23: Klimagerechte Festsetzungen in der verbindlichen Bauleitplanung als Standardfestsetzungen für alle neu aufzustellenden Bebauungspläne (Ausschussbeschluss vom 15.08.2023) – materialienneutral formuliert; umfasst erneuerbare Energien, Schwammstadtprinzip, Begrünung, Biodiversität; Abweichungen begründungspflichtig
  • Drucks.-Nr. 209.24: Bestätigender Beschluss zur Integration der klimagerechten Festsetzungen in die verbindliche Bauleitplanung (Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr, 2024)

Strategische Rahmenkonzepte

  • Drucks.-Nr. 84.26: Klimaanpassungskonzept für die Kolpingstadt Kerpen (ARKE) als strategische Arbeitsgrundlage für die kommunale Klimaanpassung (Ausschussempfehlung vom 17.03.2026) – umfasst Stadtklimaanalyse, Handlungskonzept und Monitoringauftrag; bisher noch nicht vom Stadtrat beschlossen
  • Drucks.-Nr. 553.21: Ausrufung des Klimanotstandes mit der Festlegung, Klimaschutz und Klimafolgeanpassung »höchste Priorität in allen Bereichen« beizumessen – gilt als übergeordnete Priorisierungsaussage
  • Drucks.-Nr. 80.22 u. a.: Fortschreibung des integrierten Klimaschutzkonzepts sowie Novellierung des Maßnahmenkataloges (der dort nicht enthalten ist – daher bleibt unklar, welche Auswirkungen der Beschluss hat) – Grundlage für 362.23
  • Drucks.-Nr. 82.26: KoMoNa-Anschlussvorhaben: Fortführung des Nachhaltigkeitsmanagements auf Basis der am 01.07.2025 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie der Kolpingstadt Kerpen – scheint jetzt ausgelaufen zu sein
  • XXX – Drucks. Nr. unbekannt: Im Jahr 2018 soll der Stadtrat ein integriertes Klimaschutzkonzept beschlossen haben (zusätzliches Stichwort: Klimagerechte Stadtentwicklung)
  • XXX – Drucks. Nr. nicht bekannt: Im Jahr 2022 soll der Stadtrat einen Maßnahmenkatalog beschlossen haben: „S1: Standardisierung für eine klimagerechte Stadtentwicklungsplanung)

Verwaltungsinterne Praxisaussagen

  • Drucks.-Nr. 529.22: Antrag der FDP-Fraktion zu alternativen Materialien und Techniken beim Bau und der Instandhaltung öffentlicher Bauten – vom Bau- und Feuerschutzausschuss abgelehnt
    – Verwaltung erklärte: die Prüfung alternativer Baustoffe sei »bereit Tagesgeschäft«; kein weiterführender Handlungsbedarf
    Es ist anzunehmen, dass darüber hinaus weitere Beschlüsse existieren, die für einzelne Aspekte des Bauens – etwa Barrierefreiheit, Brandschutz, Schallschutz, Energiestandards oder Vergabegrundsatzbeschlüsse – Relevanz haben.
			

				
				

Birgit Rosenbaum

sachkundige Bürgerin der FDP-Ratsgruppe, Beisitzerin im Stadtverbandsvorstand

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