Sicherstellung rechtskonformer Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Großinvestitionen / Klare und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen für Großprojekte vor der Haushaltsverabschiedung

(Haushalts-)Antrag zum Stadtrat

27.05.2026 Anträge FDP-Ratsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,

die FDP-Ratsgruppe bittet, den oben genannten Tagesordnungspunkt in der kommenden Sitzung des Stadtrats um den nachfolgenden Beschlussvorschlag zu ergänzen und diesen zur Abstimmung zu stellen:

Beschlussvorschlag:

Der Rat stellt fest, dass für die großen Investitionsprojekte der Stadt (Europagymnasium, Feuerwehr- und Rettungswache, Baubetriebshof und 3. Grundschule) derzeit keine durchgehend vollständige und aktuelle Grundlage vorliegt, um die wirtschaftlich beste Umsetzung zu beurteilen.

Insbesondere wird festgestellt:

  • Beim Europagymnasium (ca. 213 Mio. €) gibt es nur einen alten Vergleich zwischen Sanierung und Neubau. Dieser ist mehrere Jahre alt und berücksichtigt weder die stark gestiegenen Baukosten noch unterschiedliche Möglichkeiten der Umsetzung (z. B. durch die Stadt selbst oder durch externe Modelle).
  • Für die Feuerwehr- und Rettungswache, den Baubetriebshof und die 3. Grundschule ist eine solche umfassende Vergleichsrechnung bislang nicht in der erforderlichen Form vorgelegt worden.
  • Beim Bau der 3. Grundschule wurde bereits begonnen. Hier ist dem Rat nachträglich darzustellen, auf welcher Grundlage entschieden wurde, dass die gewählte Umsetzung die wirtschaftlichste ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Projekte Europagymnasium, Feuerwehr und Bauhof eine aktualisierte und verständliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorzulegen. Dabei sollen auch externe Fachleute einbezogen werden. In dieser Untersuchung soll nachvollziehbar dargestellt werden: welche Möglichkeiten der Umsetzung es gibt, welche davon insgesamt am günstigsten ist (nicht nur beim Bau, sondern auch im Betrieb über viele Jahre), und wie sich die Kosten langfristig auf den städtischen Haushalt auswirken.

Die Ergebnisse sind dem Rat vor der Verabschiedung des Haushalts sowie vor weiteren verbindlichen Entscheidungen
vorzulegen.

Begründung

Die genannten Projekte erreichen ein Gesamtinvestitionsvolumen von über 300 Millionen Euro und binden die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kolpingstadt Kerpen über Jahrzehnte. Gemäß § 75 Abs. 1 GO NRW ist die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu führen. § 13 KomHVO NRW konkretisiert diese Verpflichtung dahingehend, dass vor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen sind.

Nach anerkannter Praxis der Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) und einschlägigen Leitfäden (z. B. NRW.BANK) erfordert eine solche Untersuchung bei Großprojekten zwingend zwei Stufen: Zunächst die Wahl der technischen Variante (z. B. Sanierung oder Neubau) und im Anschluss die Wahl der wirtschaftlichsten Realisierungsform (z. B. Eigenrealisierung oder alternative Marktmodelle).

In diesem Zusammenhang sind im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ausdrücklich auch alternative Organisations- und Realisierungsformen einzubeziehen. Hierzu zählen insbesondere Modelle der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ), etwa bei funktional vergleichbaren Einrichtungen wie Bau- und Betriebshöfen oder Rettungswachen, sowie Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP), die insbesondere bei größeren Hochbauprojekten wie Schulneubauten regelmäßig als Beschaffungsvariante zu prüfen sind.

Ziel ist es, bestehende Synergiepotenziale zu identifizieren und wirtschaftlichtragfähige Alternativen systematisch in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Beim Projekt Europagymnasium wurde bislang lediglich die erste Stufe betrachtet. Zudem basiert dieser Vergleich auf einer mehrere Jahre alten Datengrundlage. Aufgrund der massiven Veränderungen im Preis- und Zinsgefüge der letzten Jahre stellt diese keine belastbare Basis für eine aktuelle Entscheidung dar. Eine systematische Untersuchung alternativer Realisierungsmodelle steht zudem vollständig aus.

Bei den Projekten Feuerwehr- und Rettungswache sowie Baubetriebshof fehlt nach aktuellem Kenntnisstand eine entsprechende Dokumentation über die Prüfung verschiedener Realisierungsvarianten. Dies gilt auch für mögliche Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, die vor dem Hintergrund steigender Kosten und begrenzter finanzieller Spielräume eine besondere Bedeutung gewinnen.

Auch beim bereits begonnenen Projekt 3. Grundschule ist im Sinne der Transparenz und der haushaltsrechtlichen Verantwortung eine nachträgliche Darlegung der Entscheidungsgrundlage geboten.

Eine Beschlussfassung im Rahmen der anstehenden Haushaltsverabschiedung auf Grundlage unvollständiger oder veralteter und nicht vorhandener Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen birgt erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Hierzu zählen mögliche Beanstandungen durch die Kommunalaufsicht im Rahmen der Kreditgenehmigung sowie kritische Prüfberichte der gpaNRW.

Ziel dieses Antrags ist ausdrücklich nicht die Verzögerung oder grundsätzliche Infragestellung der Projekte, sondern die Sicherstellung einer rechtssicheren, wirtschaftlichen und methodisch sauberen Entscheidungsgrundlage, um die langfristige Stabilität des städtischen Haushalts zu gewährleisten.

			

				
				

Tamer Kandemir

stv. Vorsitzender der FDP-Ratsgruppe

mehr erfahren