Prüfung alternativer Betreibermodelle für die Erftlagune zur nachhaltigen Entlastung des städtischen Haushalts
(Haushalts-)Antrag zum Stadtrat
28.05.2026 Anträge FDP-Ratsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,
die FDP-Ratsgruppe im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtrats zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beauftragt die Verwaltung,
- die zukünftige Ausrichtung der Erftlagune nicht weiter auf eine dauerhafte Fortführung in städtischer Trägerschaft auszurichten, sondern ein geordnetes Verfahren mit dem Ziel einer vollständigen Übertragung des Betriebs auf einen privaten Dritten oder einer Veräußerung der Anlage vorzubereiten; hierbei sind unterschiedliche, rechtlich zulässige Betreibermodelle (insbesondere Konzessions-, Pacht- oder vergleichbare Betreiberlösungen) zu prüfen,
- unverzüglich ein rechtssicheres, offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Interessenbekundungs- und Bieterverfahren zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen, das sich gezielt an erfahrene Investoren, professionelle Bäderbetreiber sowie entsprechend spezialisierte Unternehmensgruppen richtet und den einschlägigen vergabe- und beihilferechtlichen Anforderungen entspricht,
- vor Abschluss des Verfahrens eine belastbare, nachvollziehbare und durch geeignete fachliche Expertise plausibilisierte Vergleichsrechnung vorzulegen, in der die dauerhafte Fortführung in städtischer Trägerschaft, die Übertragung des Betriebs an einen privaten Betreiber sowie eine vollständige Veräußerung gegenübergestellt werden; hierbei sind insbesondere die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sämtliche absehbaren Investitions- und Sanierungsbedarfe, die Entwicklung der laufenden Betriebskosten, Auswirkungen auf Personal (einschließlich etwaiger personalrechtlicher Übergänge), Schulschwimmen und Vereinsnutzung sowie die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen darzustellen,
- bis zur abschließenden Entscheidung über Verkauf oder Betriebsübertragung keine zusätzlichen freiwilligen investiven Maßnahmen zur Attraktivierung der Erftlagune neu zu veranschlagen oder zu beginnen; ausgenommen hiervon sind ausschließlich Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherung, zur Gefahrenabwehr, zur zwingenden Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Mindestbetriebs oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich sind,
- im Rahmen des Verfahrens den Austausch mit erfahrenen privaten Bäderbetreibern zu suchen und zu prüfen, ob Modelle realisierbar sind, die das Schulschwimmen verlässlich sichern, die Nutzung durch Vereine in angemessenem Umfang gewährleisten und gleichzeitig sozial verträgliche Zugangsregelungen ermöglichen, bei gleichzeitiger deutlicher und nachhaltiger Entlastung des städtischen Haushalts; entsprechende Mindestanforderungen sind als Prüfmaßstab zu definieren,
- dem Rat und dem zuständigen Fachausschuss in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch quartalsweise, über den Stand des Verfahrens, eingehende Interessenbekundungen sowie die absehbaren wirtschaftlichen Auswirkungen zu berichten.
Begründung:
Die Erftlagune ist für viele Menschen in Kerpen ein wichtiger Bestandteil des Freizeit- und Sportangebots. Im Jahr 2025 wurde das Bad von insgesamt 135.246 Personen genutzt, darunter rund 8.000 Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schulschwimmens. Gerade diese breite Nutzung zeigt die Bedeutung der Einrichtung für die Stadtgesellschaft. Gleichzeitig machen die vorliegenden Zahlen deutlich, dass der Betrieb des Bades den städtischen Haushalt dauerhaft und in zunehmendem Maße belastet. Für das Jahr 2026 stehen ordentlichen Erträgen in Höhe von 682.830 Euro Aufwendungen von 3.757.020 Euro gegenüber. Unter Berücksichtigung weiterer relevanter Positionen ergibt sich ein jährliches Gesamtdefizit von rund 3,15 Millionen Euro.
Auch die Entwicklung der Belastung pro Einwohnerin und Einwohner zeigt eine klare Tendenz: Sie steigt von 26,00 Euro im Jahr 2024 über 36,58 Euro im Jahr 2025 auf 44,16 Euro im Jahr 2026 (jeweils auf Basis der zugrunde gelegten Einwohnerzahl und der entsprechenden Defizitansätze). Eine nachhaltige Entlastung ist nicht erkennbar.
Besonders deutlich wird die strukturelle Schieflage beim Blick auf die Einnahmen und Personalkosten. Die tatsächlichen Gesamteinnahmen des Jahres 2025 liegen bei rund 647.000 Euro. Demgegenüber stehen für das Jahr 2026 veranschlagte Personalkosten von rund 1,73 Millionen Euro. Bereits diese Gegenüberstellung verdeutlicht die strukturelle Unterdeckung; unabhängig von periodischen Abgrenzungen übersteigen die Personalkosten die Einnahmen deutlich.
Hinzu kommen erhebliche Aufwendungen für Energie in Höhe von rund 715.000 Euro sowie für Instandhaltung in Höhe von rund 876.000 Euro und weitere laufende Betriebskosten von über 420.000 Euro. Das Defizit ist damit nicht auf einzelne Faktoren zurückzuführen, sondern ergibt sich aus der grundsätzlichen Struktur des Betriebs.
Neben dem laufenden Defizit ist absehbar, dass weitere Investitionen erforderlich werden. So muss das bestehende Kassen- und Schließsystem spätestens bis 2028 erneuert werden, wofür Kosten in Höhe von etwa 180.000 bis 200.000 Euro zu erwarten sind. Auch bei der Rutsche sowie weiteren technischen und baulichen Anlagen bestehen bereits heute erkennbare Sanierungsund Erneuerungsbedarfe, deren Umfang im weiteren Verfahren konkret zu beziffern ist.
Vor diesem Hintergrund kann die Diskussion über die Zukunft der Erftlagune nicht losgelöst von der Gesamtsituation des städtischen Haushalts geführt werden. Jeder Euro, der dauerhaft zum Ausgleich dieses Defizits eingesetzt wird, steht an anderer Stelle nicht zur Verfügung, etwa bei Angeboten für Kinder und Jugendliche, bei Maßnahmen für Seniorinnen und Senioren oder bei der Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur. Die Frage ist daher nicht, ob Schwimmen grundsätzlich wichtig ist. Das ist unstrittig. Entscheidend ist vielmehr, ob die Stadt dieses konkrete Betriebsmodell dauerhaft tragen kann.
Die Prüfung einer Veräußerung oder einer Übertragung des Betriebs ist vor diesem Hintergrund eine sachliche und haushaltspolitisch notwendige Konsequenz. Ein strukturiertes Verfahren schafft Transparenz, ermöglicht den Vergleich unterschiedlicher Modelle und bietet die Grundlage für eine fundierte Entscheidung.
Ziel dieses Antrags ist es, die Diskussion in ein konkretes, rechtssicheres Verfahren zu überführen und eine tragfähige Perspektive für die Zukunft der Erftlagune zu entwickeln. Das eigentliche Risiko liegt nicht in der Prüfung von Alternativen, sondern darin, trotz der bekannten Zahlen am bisherigen Modell festzuhalten und die Belastung für den städtischen Haushalt Jahr für Jahr weiter anwachsen zu lassen.
Tamer Kandemir
stv. Vorsitzender der FDP-Ratsgruppe, Beisitzer im Stadtverbandsvorstand
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