Prüfung der Organisationsform des Baubetriebshofes: Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) sowie Prüfung interkommunaler Kooperationsmöglichkeiten
Antrag zum Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss
28.05.2026 Anträge FDP-Ratsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,
die FDP-Ratsgruppe im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die wirtschaftlichen, organisatorischen, steuerlichen und personellen Auswirkungen einer möglichen Überführung des Baubetriebshofes (Abteilung 40.4) in eine rechtlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gemäß § 114a GO NRW zu prüfen und dem Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss vorzustellen.
Die Prüfung soll insbesondere folgende Aspekte umfassen:
- Darstellung der steuerlichen Auswirkungen einer möglichen AöR-Struktur, insbesondere im Hinblick auf die Vorsteuerabzugsberechtigung für das geplante Neubauvorhaben des Baubetriebshofes mit einem Investitionsvolumen von derzeit ca. 46,9 Mio. EUR sowie die steuerliche Behandlung interkommunaler Leistungsbeziehungen unter Berücksichtigung des § 2b UStG.
- Prüfung möglicher interkommunaler Kooperationsmodelle mit den Nachbarkommunen Merzenich und Elsdorf, einschließlich gemeinsamer Betriebsteile, gemeinsamer Geräte- und Fuhrparknutzung oder einer gemeinsamen Anstaltsträgerschaft nach bestehenden Vorbildern in Nordrhein-Westfalen.
- Analyse möglicher betriebswirtschaftlicher Vorteile durch eine eigenständige Organisationsform, insbesondere im Hinblick auf kaufmännische Steuerungsinstrumente, Betriebsabläufe, Investitionssteuerung sowie mögliche Kooperationen mit dem geplanten Bildungscampus der Bauindustrie NRW.
- Bewertung der Auswirkungen auf die bestehende Personalstruktur, die Überleitung der Beschäftigten unter Wahrung bestehender tariflicher Regelungen (TVöD) sowie die Auswirkungen auf die Personalvertretungsstrukturen.
- Darstellung möglicher finanzieller Auswirkungen im Vergleich zur bisherigen Organisationsform, insbesondere hinsichtlich Investitionskosten, Betriebskosten, möglicher steuerlicher Entlastungen sowie langfristiger Synergieeffekte.
Begründung:
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Kolpingstadt Kerpen sowie des geplanten Investitionsvolumens von derzeit rund 46,9 Mio. EUR für den Neubau des Baubetriebshofes sollte frühzeitig geprüft werden, ob alternative Organisationsformen langfristige wirtschaftliche Vorteile bieten können. Die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts kann unter bestimmten rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen Möglichkeiten zur teilweisen Vorsteuerabzugsberechtigung eröffnen. Hieraus könnte sich bei dem geplanten Neubauvorhaben ein erhebliches finanzielles Entlastungspotenzial für den städtischen Haushalt ergeben.
Gleichzeitig gewinnt durch die Umsetzung des § 2b UStG die rechtssichere Gestaltung interkommunaler Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung. Mehrere Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben in den vergangenen Jahren vergleichbare Kooperationsmodelle im Bereich kommunaler Bauhöfe und Betriebseinheiten aufgebaut, um Investitionen zu bündeln, Betriebskosten zu reduzieren und Synergien bei Personal, Fuhrpark und Gerätevorhaltung zu erzielen. Auch für die Kolpingstadt Kerpen könnte vor diesem Hintergrund die Prüfung gemeinsamer Strukturen mit benachbarten Kommunen sinnvoll sein.
Darüber hinaus ergeben sich durch die geplante Ansiedlung des Bildungscampus der Bauindustrie NRW zusätzliche Perspektiven für Kooperationen im Bereich Ausbildung, Technik und Infrastruktur. Die politische Steuerung und Kontrolle bliebe auch bei einer möglichen AöR-Struktur weiterhin gewährleistet, da die Besetzung des Verwaltungsrates durch Vertreterinnen und Vertreter des Rates erfolgt.
