Großinvestitionen über 300 Millionen Euro: FDP-Ratsgruppe ruft die Kommunalaufsicht zur Prüfung der Entscheidungsgrundlagen an

Kein Votum gegen Gymnasium, Feuerwache oder Baubetriebshof, sondern für vollständige und nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsgrundlagen vor langfristigen Millionenbindungen

12.08.2026 Meldungen FDP Kreisverband Rhein-Erft

Die FDP-Ratsgruppe der Kolpingstadt Kerpen hat beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises als zuständiger Kommunalaufsicht einen Antrag auf Prüfung der Entscheidungsgrundlagen bei vier kommunalen Großinvestitionen gestellt. Betroffen sind der Neubau des Europagymnasiums Kerpen-Nord (rund 213 Millionen Euro), die neue Feuerwehr- und Rettungswache (rund 50 bis 60 Millionen Euro), der neue Baubetriebshof (rund 47 Millionen Euro) sowie die dritte Grundschule (rund 35 Millionen Euro). Zusammen überschreiten diese Vorhaben ein Investitionsvolumen von 300 Millionen Euro und werden die Finanzen der Stadt über Jahrzehnte prägen.

Der Antrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Projekte selbst. „Wir stellen keines dieser Vorhaben grundsätzlich in Frage. Kerpen braucht ein neues Gymnasium, eine leistungsfähige Rettungswache und einen zeitgemäßen Baubetriebshof“, sagt Tamer Kandemir, Mitglied der FDP-Ratsgruppe. „Aber wer über mehr als 300 Millionen Euro entscheidet, muss vorher wissen, welche Lösung die wirtschaftlichste ist und welche Folgekosten auf die Stadt zukommen. Genau diese Grundlagen wollen wir geklärt wissen – im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die diese Investitionen über viele Jahre tragen.“

Hintergrund des Antrags sind die haushaltsrechtlichen Anforderungen an die Vorbereitung von Investitionsentscheidungen. Nach der Gemeindeordnung NRW ist die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen (§ 75 GO NRW). Die Kommunalhaushaltsverordnung verlangt, dass vor dem Beschluss über größere Investitionen unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich ermittelt wird (§ 13 KomHVO). Diese Vergleichspflicht greift oberhalb einer vom Rat festgelegten Wertgrenze. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat diese Wertgrenze für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 auf jeweils 10.000 Euro festgesetzt – ein Betrag, den die vier Vorhaben um ein Vielfaches überschreiten.

Die FDP-Ratsgruppe hat die Fragen nach Alternativen, Wirtschaftlichkeit und Folgekosten über einen längeren Zeitraum in den Ausschüssen und im Rat thematisiert – durch Anfragen, Änderungs- und Haushaltsanträge. Aus ihrer Sicht konnten diese Fragen im kommunalen Verfahren häufig nicht abschließend anhand vollständiger und zugänglicher Unterlagen beantwortet werden. Offen bleibe insbesondere, welche Untersuchungen jeweils vorlagen, wer sie erstellt hat und ob ihre Ergebnisse Rat und Ausschüssen vor den maßgeblichen Beschlüssen tatsächlich in dokumentierter Form zur Verfügung standen.

Die FDP-Ratsgruppe betont, dass sie keinen feststehenden Rechtsverstoß behauptet. „Es geht uns nicht um eine nachträgliche Abrechnung, sondern um eine sachliche Klärung“, so Kandemir. „Wenn belastbare Grundlagen vorlagen, ist das eine gute Nachricht. Wenn nicht, muss daraus für kommende Entscheidungen gelernt werden.“ Der Antrag bittet die Kommunalaufsicht daher, zu prüfen, ob die gesetzlichen Anforderungen an die Vorbereitung und Dokumentation der Investitionsentscheidungen eingehalten wurden.

			

				
				

Wolfgang Pfeil

stv. Stadtverbandsvorsitzender, Vorsitzender der FDP-Ratsgruppe

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Tamer Kandemir

stv. Vorsitzender der FDP-Ratsgruppe, Beisitzer im Stadtverbandsvorstand

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