Neubau des Europagymnasiums Kerpen-Nord — Vergabestand, Wirtschaftlichkeit, Folgekosten und Auswirkungen auf die Haushaltsplanung
Anfrage gem. § 55 Abs. 3 GO NRW i.V.m. der Geschäftsordnung des Rates
10.09.2026 Anfrage FDP-Ratsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,
die Ratsmitglieder der FDP-Ratsgruppe richten gemäß § 55 Abs. 3 GO NRW die nachfolgende Anfrage an Sie.
Zur Herstellung einer belastbaren, dokumentierten Informationsgrundlage für den Rat bitten wir ergänzend um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen, spätestens zur nächsten Sitzung des Rates, sowie um Behandlung der Angelegenheit in dieser Sitzung.
- Vergabe- und Vertragsstand
- Welche Vergaben (Gewerke/Lose/Planungsleistungen) sind für den Neubau des Europagymnasiums bis zum heutigen Tage rechtswirksam erfolgt? Wir bitten um eine tabellarische Aufstellung mit Gewerk bzw. Leistungsinhalt, Vergabedatum und Auftragswert (brutto) sowie um Nennung der kumulierten vertraglich gebundenen Gesamtsumme.
- Welche weiteren Ausschreibungen, Vergaben oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen sind bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen (Gewerk, geschätzter Auftragswert, geplanter Vergabetermin)? Welcher Anteil des Gesamtvolumens von rund 213 Millionen Euro ist damit noch nicht vertraglich gebunden?
- Welche finanziellen Konsequenzen (insbesondere Vergütungsansprüche bei freier Kündigung nach § 648 BGB bzw. § 8 VOB/B sowie Entschädigungs- und Behinderungsansprüche) ergäben sich aus den bereits geschlossenen Verträgen im Falle einer zeitlichen Streckung, einer Redimensionierung oder einer Umplanung des Vorhabens?
- In welcher Gesamthöhe sind für das Vorhaben Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt, und in welchem Umfang sind diese bereits durch vertragliche Bindungen in Anspruch genommen?
- Wirtschaftlichkeit und Folgekosten
- Liegt der Verwaltung eine dokumentierte, vergleichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung alternativer Beschaffungs- und Realisierungsmodelle im Sinne des § 13 Abs. 1 KomHVO NRW vor? Falls ja: Wer hat diese wann erstellt, mit welchem Ergebnis, und welchem Gremium wurde sie wann in schriftlicher Form vorgelegt? Wir bitten um Vorlage.
- Liegt eine vollständige, den Anforderungen des § 13 Abs. 2 KomHVO NRW entsprechende Berechnung der langfristigen Folgekosten vor (aufgeschlüsselt nach jährlichen Abschreibungen, Zinsaufwendungen, Personal-, Energie-, Betriebs- und Gebäudeunterhaltungskosten)? Wir bitten um Vorlage.
- Mit welcher jährlichen Belastung des Ergebnisplans rechnet die Verwaltung ab Inbetriebnahme des Neubaus?
- Beabsichtigt die Verwaltung, für die noch nicht vergebenen Leistungen entsprechend Ziffer 3 der Hinweise der Kommunalaufsicht vom 20. August 2026 eine (nochmalige) Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen — einschließlich des dort angesprochenen Vergleichs von Ausstattungsstandards und Bauweisen (z.B. Modul- oder Fertigbau) — und deren Ergebnisse dem Rat vor den jeweiligen Vergabeentscheidungen vorzulegen? Falls nein: aus welchen Gründen?
- Welche Einsparpotenziale sieht die Verwaltung im noch nicht vertraglich gebundenen Restvolumen des Vorhabens (Standards, Bauweisen, Programmzuschnitt, zeitliche Streckung), und in welcher Größenordnung?
III. Auswirkungen auf die Haushaltsplanung
- Ist beabsichtigt, eine baubegleitende Kostenkontrolle mit regelmäßiger Berichterstattung an den Rat einzurichten? Falls ja: in welchem Turnus und in welcher Form?
- Wann wird die von der Kommunalaufsicht unter Ziffer 2 ihrer Hinweise vom 20. August 2026 angesprochene, jährlich fortzuschreibende Prioritätenliste der Investitionen dem Rat vorgelegt, und welche Stellung nimmt das Europagymnasium darin ein?
Vielen Dank.
Birgit Rosenbaum
sachkundige Bürgerin der FDP-Ratsgruppe, Beisitzerin im Stadtverbandsvorstand
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