Ergänzungsantrag der FDP-Ratsgruppe zur Drucksache 437.26: „1.000 Coole Schulhöfe für NRW“
Ergänzungsantrag zu TOP 27 der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt am 22.09.2026
18.09.2026 Anträge FDP-Ratsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,
die FDP-Ratsgruppe im Rat der Kolpingstadt Kerpen unterstützt grundsätzlich die Absicht, frühzeitig das Interesse der Kolpingstadt Kerpen am Landesförderprogramm „1.000 Coole Schulhöfe für NRW“ zu bekunden und bittet, den Beschlussvorschlag zu TOP 27 um die nachfolgenden Punkte zu ergänzen und diesen in der ergänzten Fassung zur Abstimmung zu stellen:
Beschlussvorschlag:
- Unverzügliche Interessenbekundung
Die Verwaltung wird beauftragt, die unverbindliche Interessenbekundung der Kolpingstadt Kerpen für das Landesförderprogramm „1.000 Coole Schulhöfe für NRW“ unverzüglich einzureichen und die Stadt in den Informations- und Förderverteiler des zuständigen Ministeriums aufnehmen zu lassen.
Die nachfolgenden Prüfaufträge stehen der frühzeitigen Interessenbekundung und der fristwahrenden Einreichung von Förderanträgen nicht entgegen.
- Finanzierung und Folgekosten
Sobald die abschließende Förderrichtlinie und die konkreten Förderbedingungen vorliegen, stellt die Verwaltung den zuständigen politischen Gremien für die grundsätzlich geeigneten Schulstandorte nachvollziehbar dar:
- welche Maßnahmen jeweils in Betracht kommen,
- mit welchen förderfähigen Gesamtkosten und welcher Förderhöhe gerechnet werden kann,
- welcher Eigenanteil von der Kolpingstadt Kerpen zu tragen wäre,
- welche einmaligen, nicht förderfähigen Ausgaben entstehen könnten und
- welche laufenden Aufwendungen nach Abschluss der geförderten Maßnahmen voraussichtlich dauerhaft von der Kolpingstadt Kerpen übernommen werden müssen.
Bei den laufenden Aufwendungen sind insbesondere Pflege, Unterhaltung, Bewässerung, Verkehrssicherung, Instandhaltung, Ersatzbeschaffungen sowie mögliche zusätzliche personelle und organisatorische Bedarfe zu berücksichtigen.
Vor der verbindlichen Umsetzung eines Projektes ist für den jeweiligen Standort eine belastbare Kosten- und Finanzierungsübersicht vorzulegen. Fristwahrende Förderanträge zur Sicherung möglicher Fördermittel bleiben hiervon unberührt.
- Öffentliche Nutzbarkeit als zusätzlicher Mehrwert
Bei der Auswahl geeigneter Schulstandorte soll als zusätzliches Kriterium berücksichtigt werden, ob die umgestalteten Schulhofflächen bereits außerhalb der Schulzeiten öffentlich genutzt werden oder mit vertretbarem Aufwand für Kinder, Jugendliche und das Wohnumfeld zugänglich gemacht werden können.
Dabei sind insbesondere die Belange der Schul- und Gebäudesicherheit, der Aufsicht und Haftung, des Lärmschutzes, der Verkehrssicherung, der Zugangskontrolle sowie mögliche zusätzliche Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungskosten zu berücksichtigen.
Eine öffentliche Nutzbarkeit soll insbesondere dort angestrebt werden, wo dadurch ein erkennbarer zusätzlicher Nutzen für das Wohnumfeld entsteht und keine unverhältnismäßigen Folgeaufwendungen oder Beeinträchtigungen des Schulbetriebs zu erwarten sind.
- Schulneubauten und bereits laufende Planungen
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Ziele des Förderprogramms bei den derzeit geplanten oder bereits im Bau befindlichen Schulneubauten sowie bei anderen laufenden Schulhofplanungen bereits berücksichtigt werden.
Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist insbesondere darzustellen,
- ob noch nicht begonnene beziehungsweise noch nicht beauftragte Maßnahmen förderfähig sein können,
- ob bestehende Planungen um zusätzliche förderfähige Maßnahmen ergänzt oder qualitativ aufgewertet werden können,
- ob einzelne, klar abgrenzbare zusätzliche Maßnahmen über das Förderprogramm finanziert werden können und
- wie eine unzulässige Doppelförderung sowie förderschädliche vorzeitige Maßnahmenbeginne vermieden werden.
- Weitere Beteiligung der politischen Gremien
Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss zeitnah nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie über die Förderbedingungen, mögliche Kerpener Schulstandorte, das weitere Auswahlverfahren sowie die voraussichtlichen finanziellen und organisatorischen Auswirkungen.
Begründung:
Attraktive, klimaangepasste und bedarfsgerecht gestaltete Schulhöfe verbessern die Aufenthalts- und Lernbedingungen für Schülerinnen und Schüler. Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung und zum Regenwassermanagement können zugleich einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an zunehmende Hitze- und Starkregenereignisse leisten.
Die frühzeitige Interessenbekundung ist daher sinnvoll und sollte nicht durch zusätzliche Prüfaufträge verzögert werden. Eine unverbindliche Interessenbekundung ersetzt jedoch keine sorgfältige Bewertung der späteren Investitionsentscheidung.
Fördermittel entlasten den städtischen Haushalt regelmäßig nur bei der erstmaligen Umsetzung. Pflege, Unterhaltung, Reparaturen und Ersatzbeschaffungen müssen anschließend häufig dauerhaft durch die Kommune finanziert und organisatorisch sichergestellt werden. Diese Belastungen müssen vor einer verbindlichen Umsetzung transparent dargestellt werden.
Eine Nutzung außerhalb der Schulzeiten kann den gesellschaftlichen Nutzen der Investitionen erhöhen. Sie ist jedoch nicht an jedem Standort ohne weiteres möglich. Deshalb sollen Nutzen, Aufwand und mögliche Risiken standortbezogen und ergebnisoffen geprüft werden.
Ebenso müssen bereits laufende Planungen und Schulneubauten frühzeitig einbezogen werden. Ziel ist es, vorhandene Planungen sinnvoll zu ergänzen, zusätzliche Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und zugleich Doppelplanungen, Doppelförderungen und förderschädliche Maßnahmenbeginne zu vermeiden.
