Erneute Anfrage zur Informationsweitergabe im Zusammenhang mit der Tigermücken-Population in Brüggen

Anfrage an den Bürgermeister

24.07.2025 Anfrage FDP-Fraktion Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spürck,

am 9. Juli 2025 wurde erneut eine Pressemeldung des Kreisgesundheitsamtes und der Stadt Kerpen zur Ausbreitung der Tigermücke veröffentlicht. Daraus geht klar hervor, dass sowohl der Stadt als auch dem Rhein-Erft-Kreis daran gelegen ist, eine weitere Verbreitung der Tigermücke zu verhindern. Dieses Anliegen haben auch wir bereits im Herbst 2024 unterstützt – damals wurde uns jedoch vorgeworfen, Panik zu verbreiten.

Die aktuelle Kommunikation macht deutlich, dass es offenbar keine einheitliche und transparente Linie in der Bürgerinformation gibt. Besonders im direkten Umfeld der betroffenen Gebiete (z. B. Brüggen mit einem definierten Radius von 200 m) bleibt unklar, mit welchen konkreten Mitteln und Maßnahmen die Anwohnenden tatsächlich informiert wurden.

Die FDP-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie und wann wurden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger innerhalb des festgelegten Radius von 200 m direkt informiert?
    • Wurden Hauswurfsendungen/Flyer verteilt? Wenn ja, an welchem Datum?
    • Wurde der Flyer vor der Verteilung auf Verständlichkeit und Wirksamkeit geprüft?
    • Gab es zusätzliche Informationsformate (z. B. Bürgerversammlungen, Infostände, Online-Bekanntmachungen)?
  2. Wie stellt die Stadt Kerpen sicher, dass bei vergleichbaren Fällen in Zukunft eine frühzeitige, transparente und einheitliche Kommunikation erfolgt?
  3. Wie ist sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger erkennen können, ob sie im betroffenen Radius wohnen, insbesondere wenn keine öffentliche Markierung oder interaktive Karte zur Verfügung steht?

Gerade weil laut Ihrer Aussage das Vorgehen mit dem Gesundheitsamt abgestimmt ist und in Brühl bereits umgesetzt wurde, erwarten wir eine ebenso strukturierte Umsetzung und klare Information auch in Kerpen – ohne widersprüchliche Signale und ohne die Diskreditierung von bürgerschaftlichem Engagement als Panikmache.


Die Verwaltung hat uns geantwortet:

Es wurden durch das Ordnungsamt der Kolpingstadt Kerpen Flyer an alle betroffenen Haushalte in dem genannten 200 m Radius verteilt. Der Einwurf der Flyer geschah sowohl am 20.12.2024 als auch erneut am 17.07.2025.

Die Inhalte des Flyers wurden vom Gesundheitsamtes des Rhein-Erft-Kreises erstellt und durch die Kolpingstadt Kerpen geringfügig angepasst. Der Flyer enthält zum einen Informationen dazu, wie man die Tigermücke erkennt und warum die Bekämpfung der Tigermücke wichtig ist. Zum anderen werden kleinteilige Maßnahmen genannt, mit denen jede/r betroffene Bürgerin und Bürger die Ausbreitung unterbinden kann (siehe angehängter Flyer). Der Flyer wurde mit fast identischem Inhalt so auch beispielsweise in Brühl verteilt.

Zum jetzigen Zeitpunkt gab es über die Veröffentlichung der Pressemitteilung, der Veröffentlichung auf der Kerpener Homepage und bei Social Media sowie das Verteilen der Flyer im betroffenen 200 m Radius keine weiteren Informationsformate. Das Gesundheitsamt des Kreises hat angeboten, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Diese macht aus Sicht der Verwaltung erst nach den Sommerferien Sinn.

Grundsätzlich ist in § 40a BNatSchG geregelt, dass die zuständigen Behörden nach pflichtgemäßem Ermessen Maßnahmen gegen invasive Arten zur Erfüllung der Vorschriften aus der EU-Verordnung 1143/2014 bzw. zur Minimierung einer Ausbreitung ergreifen müssen. Nach § 40e BNatSchG legen das die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden fest. In NRW sind das nach § 2 LNatSchG als untere Naturschutzbehörden die Kreise bzw. kreisfreien Städte. Demnach liegt die Zuständigkeit zunächst beim Rhein-Erft-Kreis.

Wir als Kolpingstadt Kerpen bekommen Informationen über eine Betroffenheit vom Kreis. Die Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgt dann in enger Abstimmung mit dem Kreis über die Presse, die Informationskanäle der Stadt (Homepage und Social Media) sowie ggf. durch das Verteilen von Informationsmaterial an betroffene Haushalte.

Die betroffenen Haushalte wurden per Flyer-Einwurf über die Betroffenheit informiert. Haushalte, die keinen Flyer erhalten haben, sind demnach nicht betroffen.

			

				
				

Wolfgang Pfeil

stv. Stadtverbandsvorsitzender, Vorsitzender der FDP-Ratsgruppe

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