Ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen Vermüllung, Verwahrlosung und Schädlingsbefall im Bereich der Garagenanlage Maastrichter Straße
Anfrage zum Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt
31.08.2026 Anfrage FDP-Ratsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP-Gruppe im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, den oben genannten Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt zu setzen sowie um Beantwortung nachfolgender Fragen.
Die Fragen sind bewusst so ausführlich gestellt, weil die Menschen vor Ort es leid sind, seit vielen Jahren immer wieder auf dieselben Missstände hinzuweisen, ohne dass sich dauerhaft etwas ändert. Es geht nicht um eine Kleinigkeit oder um die bloße subjektive Wahrnehmung einzelner Anwohnerinnen und Anwohner, sondern um dokumentierte und seit Langem bekannte Zustände, die bis heute nicht dauerhaft beseitigt wurden. Die Menschen, denen ihr Viertel wichtig ist und die sich ein sauberes, sicheres und lebenswertes Umfeld wünschen, erwarten zu Recht endlich konkrete Maßnahmen.
Rund um die Garagenanlage an der Maastrichter Straße liegen immer wieder Müll, alte Reifen, Sperrmüll und sonstiger Unrat. Flächen wachsen zu, Bereiche wirken ungepflegt und unübersichtlich. Hinzu kommen Hinweise auf sich vermehrende Rattenpopulation und anderes Ungeziefer. Einzelne Eigentümer und Nutzer der Garagen verhalten sich aus Sicht vieler Anwohner so, als gingen sie weder die Nachbarschaft noch das Umfeld etwas an. Garagen werden offenbar nicht nur zum Abstellen von Fahrzeugen, oder allgemein zweckmäßig genutzt, sondern über längere Zeit als Lagerflächen für Hausrat, Reifen, Sperrmüll und alles mögliche Zeug zweckentfremdet. Müll und Unrat landen im Umfeld oder bleiben dort liegen. Es wird dort gegrillt und die Essensreste werden im Umfeld oder im Neffelbach entsorgt – ein Paradies für Ratten. Offensichtlich wird in Kauf genommen, dass andere Menschen täglich auf diesen Dreck schauen müssen.
Dem Ordnungsamt wurden bereits unzählige Fotos und konkrete Hinweise als Beweis geschickt. Trotzdem ist bis heute keine dauerhafte Verbesserung erkennbar. Das ist der Punkt, der viele Anwohner besonders wütend macht: Es wird dokumentiert, gemeldet und immer wieder auf die Missstände hingewiesen, aber am Ende bleibt vieles offenbar folgenlos. Bei den Betroffenen entsteht der Eindruck, dass ihre Beschwerden nicht ernst genommen werden. Es wirkt, als würde nach dem Motto gehandelt: Die sollen sich nicht so anstellen, die machen Probleme, wo angeblich keine sind. Das ist respektlos gegenüber den Menschen, die dort wohnen. Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass diejenigen, die Garagen zweckentfremden, ihren Müll und Reifen im Umfeld entsorgen und alles verwahrlosen lassen, praktisch Narrenfreiheit haben. Wer sich nicht an Regeln hält, muss offenbar kaum mit Konsequenzen rechnen. Der Hinweis, Teile der Flächen seien privat, reicht als Erklärung nicht aus. Auch auf Privatgrundstücken kann die Ordnungsbehörde tätig werden, wenn Vorschriften verletzt werden oder Zustände die Nachbarschaft beeinträchtigen. Das gilt zum Beispiel auch bei Schottergärten oder beim Betrieb von Mährobotern abends. Dort kann die Behörde auch auf Privatgelände eingreifen. Für Garagen bestehen ebenfalls klare ordnungsbehördliche Maßnahmen, die aber offenbar nicht vollständig umgesetzt werden. Es muss daher endlich geklärt werden, warum diese Möglichkeiten bisher nicht konsequent genutzt wurden.
Die Verwaltung wird daher gebeten, die nachfolgenden Fragen vollständig, nachvollziehbar und schriftlich zu beantworten. An der Qualität der Antwort und den daraus folgenden Maßnahmen wird sich zeigen, ob die seit Jahren vorgetragenen Hinweise und Sorgen der Anwohnerinnen und Anwohner endlich mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandelt werden:
- Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Situation im Bereich der Garagenanlage an der Maastrichter Straße sowie auf den städtischen Nebenflächen im Hinblick auf das Stadtbild und die öffentliche Ordnung?
- Wann genau fand die letzte umfassende Begehung der Anlage durch das Ordnungsamt oder die Bauaufsicht statt, und wie wurden die dabei festgestellten Missstände dokumentiert?
- Welche Fachbereiche, beispielsweise Ordnungsamt, Umweltamt und Bauaufsicht, sind in die Bearbeitung dieses Standortes eingebunden, und wie findet der Informationsaustausch zwischen diesen Stellen statt?
- In welchen festgelegten Intervallen erfolgen Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst vor Ort, und werden diese Kontrollen auch zu unterschiedlichen Tages- und Abendzeiten durchgeführt?
- Welche Mengen und Arten von illegalen Ablagerungen, beispielsweise Hausmüll, Sperrmüll, Altreifen oder möglicherweise gefährliche Abfälle, wurden in den vergangenen drei Jahren offiziell erfasst? Gibt es eine Statistik über die Häufigkeit der Funde an diesem konkreten Standort?
- Inwieweit wurden die der Verwaltung zugesendeten Fotos und Hinweise systematisch ausgewertet, und welche konkreten Ermittlungsansätze zur Identifizierung der Verursacher wurden daraus abgeleitet?
- Liegt der Verwaltung eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vor, die insbesondere Gesundheitsgefahren durch Schädlingsbefall sowie mögliche Umweltgefahren durch auslaufende Betriebsstoffe oder weggeworfene Chemikalien in diesem Bereich berücksichtigt?
- Sind der Verwaltung die aktuellen Eigentümer aller betroffenen Garagen sowie die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse, also Eigennutzung oder Vermietung an Dritte, bekannt, um Zustandsverantwortliche rechtssicher in Anspruch nehmen zu können?
- Wie viele Ordnungswidrigkeits-verfahren wurden aufgrund der Verschmutzungen und möglichen Zweckentfremdungen an der Maastrichter Straße eingeleitet, und wie viele dieser Verfahren führten zu einem Bußgeldbescheid?
- Wie oft wurden Eigentümer oder Nutzer in den vergangenen drei Jahren schriftlich unter Androhung von Bußgeldern oder Zwangsmitteln aufgefordert, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Flächen wiederherzustellen?
- Welche Fristen wurden für diese Beseitigungen gesetzt, und wie wird vor Ort kontrolliert, ob diese Fristen eingehalten wurden?
- Unter welchen Voraussetzungen sieht die Verwaltung die rechtliche Möglichkeit, bei fortgesetzter Untätigkeit der Verantwortlichen eine Ersatzvornahme durchzuführen?
- Warum wurden bislang keine Zwangsgelder oder Ersatzvornahmen angewendet, obwohl die Missstände durch Fotos und Berichte seit Jahren dokumentiert sind?
- Welche konkreten Beobachtungen, Meldungen oder Feststellungen liegen der Verwaltung zu Ratten- oder sonstigen Schädlingsvorkommen im Bereich der Garagenanlage vor?
- Welche Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden bereits durchgeführt, und wer trägt die Kosten, wenn ein Befall durch mangelnde Hygiene oder Müllablagerungen auf Privatflächen verursacht wird?
- Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Nahrungsquellen für Ratten und anderes Ungeziefer, insbesondere offen zugänglicher organischer Müll, in oder im Umfeld der Garagen zeitnah beseitigt werden?
- Wurde stichprobenartig oder flächendeckend geprüft, ob für die Nutzung der Garagen als Lagerstätten für Sperrmüll, Möbel, Reifen oder gewerbliches Material die erforderlichen Genehmigungen vorliegen?
- In welchem Umfang werden Garagen zweckentfremdet, obwohl sie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehen sind? Wurde geprüft, ob dadurch zusätzlicher Parkdruck im öffentlichen Raum entsteht?
- Wurde die Feuerwehr zur Beurteilung der Brandlast und der Zufahrtswege für Rettungskräfte hinzugezogen, insbesondere im Hinblick auf brennbares Material, das in oder hinter den Garagen gelagert wird?
- Nach welchem Reinigungs- und Pflegeplan werden die angrenzenden städtischen Gehwege, Grünstreifen und sonstigen öffentlichen Flächen betreut, und warum reicht dieser Turnus offensichtlich nicht aus, um ein verwahrlostes Erscheinungsbild zu verhindern?
- Warum findet kein regelmäßiger Rückschnitt des Wildwuchses auf städtischem Grund statt, wenn dieser dazu beiträgt, dass illegale Ablagerungen verdeckt vorgenommen werden können?
- Welche baulichen oder präventiven Maßnahmen werden konkret geprüft, um den Standort für illegale Müllentsorgung weniger attraktiv zu machen, beispielsweise Beleuchtung, Beschilderung, zusätzliche Abfallbehälter oder eine bessere Sicherung städtischer Restflächen?
- Welche Stelle innerhalb der Verwaltung trägt die Gesamtverantwortung für die Bearbeitung der Missstände an der Garagenanlage und im Umfeld der Maastrichter Straße, und bis wann wird dem zuständigen Ausschuss oder dem Rat schriftlich mitgeteilt, welche konkreten Maßnahmen eingeleitet wurden, welche Verantwortlichen festgestellt werden konnten und welche weiteren Schritte verbindlich vorgesehen sind?
Tamer Kandemir
stv. Vorsitzender der FDP-Ratsgruppe, Beisitzer im Stadtverbandsvorstand
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