Ablehnung von Tagesordnungspunkt 7 „Zukünftige Verwaltungsstruktur der Kolpingstadt Kerpen und Änderungen im Stellenplan 2025“
Stellungnahme zum Stadtrat
12.12.2025 Anträge FDP-Ratsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,
die FDP-Ratsgruppe nimmt wie folgt Stellung zu TOP 7 der Stadtratssitzung am 16.12.2025:
- Die Beschlussvorlage zu TOP 7 wird in der vorgelegten Form abgelehnt, da sie
- weder eine ausreichende Tatsachengrundlage für eine ordnungsgemäße, sachgerechte Entscheidung bildet,
- noch den haushaltsrechtlichen Vorgaben der §§ 75 ff. GO NRW genügt.
- Die Verwaltung wird gebeten, bis spätestens zur Einbringung des Haushalts 2026 eine unabhängige, externe Organisationsanalyse vorzulegen, welche insbesondere
- die tatsächliche Belastungssituation der Dezernate, Ämter und Stabsstellen,
- sämtliche Prozess- und Schnittstellenprobleme,
- haushaltsrechtliche Auswirkungen,
- sowie mindestens zwei Alternativmodelle zur vorgelegten Struktur objektiv prüft und bewertet.
- Bis zur Vorlage dieser Organisationsanalyse sollte ein Veränderungsstopp verhängt werden für:
- die Neuschaffung oder Aufwertung von Planstellen im
Kontext der Vorlage, - die Aufhebung des kW-Vermerks der Dezernatsleitung IV, die Einrichtung neuer Stabsstellen,
- sowie alle mit der Vorlage verbundenen Stellenverschiebungen.
- die Neuschaffung oder Aufwertung von Planstellen im
Die Verwaltung möge zudem dem Rat zu erläutern, warum für vergleichsweise geringfügige Änderungen in anderen Fachbereichen umfangreiche Begründungs- und Prüfunterlagen gefordert werden, während für strukturell tiefgreifende Eingriffe – einschließlich der Aufhebung eines Ratsbeschlusses aus 2023 – lediglich rudimentäre Argumentationen vorgelegt wurden.
Begründung:
Verletzung des haushaltsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 75 Abs. 2 GO NRW)
Die Schaffung neuer Führungs- und Stabsstellen – einschließlich A- und EG-Bewertungen – führt zu dauerhaften strukturellen Mehrkosten, ohne dass hierfür eine hinreichende Wirtschaftlichkeitsprüfung oder eine Alternativenbetrachtung vorgelegt wurde. Dies ist haushaltsrechtlich nicht haltbar und politisch nicht vermittelbar.
Fehlende Gleichbehandlung gegenüber anderen Stellenplanänderungen
Während anderen Fachbereichen im Regelverfahren umfangreiche und detaillierte Prüfnachweise abverlangt werden, präsentiert die Verwaltung hier eine Vorlage mit erkennbar unvollständigen, teilweise nur behaupteten Belastungsdarstellungen. Dies ist weder sachgerecht noch fair und widerspricht dem Grundsatz des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns.
Widerspruch zu einem gültigen Ratsbeschluss (kW-Vermerk 2023)
Die Vorlage versucht, ohne zwingende neue Tatsachengrundlage und ohne nachvollziehbare Änderungsnotwendigkeit einen erst 2023 beschlossenen kW-Vermerk aufzuheben. Ein solches Vorgehen untergräbt die Verbindlichkeit politischer Entscheidungen und beschädigt die Arbeitskultur des Rates.
Strukturpolitischer Rückschritt statt Modernisierung
Trotz fortschreitender Digitalisierung werden neue Stabsstellen geschaffen, Leitungsebenen ausgebaut und technische Bereiche weiter aufgefächert. Dies führt zu mehr Hierarchie, mehr Kosten und mehr Schnittstellenproblemen, jedoch zu keiner nachgewiesenen Effizienzsteigerung. Im Ergebnis droht eine „Verwaltung der Verwaltung“ statt einer leistungsfähigen, modernen Stadtorganisation.
Warnung des Kämmerers wird ignoriert
Der Kämmerer weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Vorlage die Aufstellung genehmigungsfähiger Haushalte in den kommenden Jahren erschwert. Wer dennoch zustimmt, nimmt eine Verwaltungsexpansion auf Kreditbasis in Kauf. Das ist politisch nicht verantwortbar.
Wir sagen nicht „Nein“ zur Weiterentwicklung der Verwaltung. Wir sagen „Nein“ zu einer unzureichend begründeten Strukturvergrößerung, die dauerhaft Geld kostet und ohne neutrale Analyse nicht seriös zu verantworten ist.
