Ehrenordnung der Stadt Kerpen

Antrag zum Haupt- und Finanzausschuss

17.03.2022 Anträge FDP-Fraktion Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spürck,

die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ehrenordnung der Stadt Kerpen zu überarbeiten und an die aktuell bestehenden Rechtsvorschriften anzupassen.

Weiterhin möge die Verwaltung prüfen, ob eine dauerhafte Speicherung der Daten rechtskonform ist. Nach Kenntnis der FDP-Fraktion ist es üblich, die persönlichen Daten nach Ausscheiden von Ratsmitgliedern oder sachkundigen Bürger:innen zu löschen.

Begründung:

Die Ehrenordnung der Stadt Kerpen wurde zuletzt 2005 geändert.

Zwischenzeitlich hat sich vor allem im Datenschutzrecht viel getan. Die größte Änderung war die DSGVO, die nunmehr seit 2018 gilt.

In der Ehrenordnung der Stadt Kerpen wird unter anderem die private Adresse der Ehrenamtlichen abgefragt. Weiterhin werden die Adressdaten der Mitglieder des Rates und seiner Ausschüsse nach § 2 Abs. 1 der Ehrenordnung standardmäßig veröffentlicht.

In der jüngsten Vergangenheit kam es immer wieder zu Angriffen und Bedrohungen auf und gegenüber Kommunalpolitikern. Auch weitere ehrenamtlich Tätige hier vor Ort berichteten von entsprechenden Erlebnissen. Viele Kommunen haben reagiert und veröffentlichen die Adressdaten ihrer kommunalen Mandatsträger:innen und der sachkundigen Bürger:innen nicht mehr. Zur Kommunalwahl 2020 war für die Wahlvorschläge die Angabe einer E-Mail-Adresse Pflicht, da man die Gefahr einer Adressveröffentlichung erkannte und hiervon Abstand nahm. Als Kontaktmöglichkeit konnten daher E-Mail oder sogar Postfach angegeben werden.

In Augen der FDP-Fraktion gibt es keinen rechtfertigenden Grund, diese Daten standardmäßig zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung der privaten Wohnanschrift ohne ausdrückliche Einwilligung erscheint nicht verhältnismäßig. Die Ehrenordnung der Stadt Kerpen ist derzeit nicht datenschutzkonform.

Die Datenschutzkonformität könnte wie folgt hergestellt werden:

Aus:

§1 (…)Im Einzelnen ist folgendes anzugeben: 1.1 Name, Vorname, Anschrift;

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(…) 1.1 Name, Vorname; 1.2 Anschrift;

Somit müsste in §2 Veröffentlichung nur die Nummerierung angepasst werden.

			

				
				

Alessa Flohe (Piratenpartei)

stv. Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion

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