Einführung der Grundsteuer C
Antrag zum Haupt- und Finanzausschuss
31.03.2025 Anträge FDP-Fraktion Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spürck,
die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Grundsteuer C in der Stadt Kerpen vorzubereiten und dem Rat einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Haushaltslage der Kolpingstadt Kerpen bleibt angespannt. In der mittelfristigen Finanzplanung zeichnet sich ein strukturelles Defizit ab, das wir Freie Demokraten nicht durch pauschale Steuererhöhungen auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger lösen wollen. Wir stehen für Haushaltsdisziplin, für eine Ausgabenpolitik mit Maß – und für die Erschließung vorhandener Potenziale, bevor an weiteren Belastungsschrauben gedreht wird.
Ein solches Potenzial liegt in der Grundsteuer C. Anders als oftmals dargestellt, handelt es sich dabei nicht um eine zusätzliche Steuer, sondern um ein gezieltes Lenkungsinstrument mit doppeltem Nutzen: Einerseits setzt sie Anreize, unbebaute, aber baureife Grundstücke endlich zu nutzen – und hat damit das Potential dringend benötigten Wohnraum schaffen zu können. Andererseits erschließt sie zusätzliche Einnahmen ohne die breite Mitte der Gesellschaft weiter zu belasten. Gerade diese Einnahmen können helfen, die Belastung durch die Grundsteuer B zu senken oder zumindest stabile Hebesätze zu sichern.
Das entlastet alle Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer ebenso wie Mieter. Denn die Grundsteuer B wird in der Regel über die Nebenkosten auf Mieterinnen und Mieter umgelegt. Jede Vermeidung einer weiteren Anhebung der Grundsteuer B bedeutet daher auch eine konkrete finanzielle Entlastung für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen.
Die Grundsteuer C folgt einem klaren liberalen Prinzip: Eigentum verpflichtet – auch zur Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft. Wer baureife Grundstücke über Jahre hinweg ungenutzt lässt, blockiert nicht nur Entwicklungschancen, sondern trägt indirekt zu höheren Mieten und Bodenpreisen bei. Die Grundsteuer C setzt hier einen wirtschaftlichen Anreiz zur Aktivierung dieses Potenzials – ohne Zwang, aber mit Wirkung.
Damit unterscheidet sie sich deutlich von ideologischen oder planwirtschaftlichen Maßnahmen wie Zweckentfremdungsverboten oder Enteignungsforderungen. Sie ist marktwirtschaftlich sauber begründet, freiheitlich in der Anwendung und gerecht in ihrer Wirkung.
Fazit:
Die Einführung der Grundsteuer C in Kerpen ist ein pragmatischer, liberaler Schritt:
- zur Förderung von Wohnraumentwicklung,
- zur Aktivierung brachliegender Potenziale,
- zur Entlastung der Allgemeinheit bei der Grundsteuer B,
- und zur Sicherung einer soliden Finanzpolitik ohne Mehrbelastungen für die Mitte der Gesellschaft.
Wir Freie Demokraten wollen keine höheren Steuern – wir wollen klüger wirtschaften. Deshalb ist die Grundsteuer C ein Baustein für eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Kommunalpolitik.