Elektromobilität fördern – Ladesäulenkonzept für Kerpen 

Antrag zum Umweltausschuss

11.06.2021 Anträge FDP-Fraktion Kerpen

Electric car recharging with charge cable and plug leading to charge point. Night.

Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Abels,

Deutschland gilt als wachstumsstärkster Markt Europas in der E-Offensive. Allein in den vergangenen 12 Monaten wurden über 250.000 reine E-Autos zugelassen. Zählt man die PHEV Varianten hinzu, so kommt man auf über eine halbe Million elektrifizierte Fahrzeuge im letzten Jahr. Der wachsende Markt der E-Mobilität erreicht noch größere Ausdehnung, wenn neben elektrifizierten PKW noch E-Bikes, Pedelecs sowie die immer beliebter werdenden E-Scooter hinzugezählt werden.

Laut „goingelectric.de“, einer Webanwendung zu Ladesäulenstandorte, verfügt die Kolpingstadt derzeit über 16 Ladestationen für Elektroautos in Kerpen, meist mit zwei Lademöglichkeiten des Typ 2. Während Kerpen-Stadt noch 5 Standorte mit insgesamt 10 Typ 2 Ladeplätzen verfügt, sind es in Blatzheim, Bergerhausen, Langenich und Balkhausen keine oder nur eine wie in Türnich oder auch Ortsausfahrt Brüggen.

In diesem Zusammenhang bittet die FDP-Fraktion der Kolpingstadt Kerpen, o.g. Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Standorte in Kerpen und allen seinen Stadtteilen für eine Aufstellung mit Ladesäulen zur E-Mobilität in Frage kommen. Hierbei sollen sowohl Lademöglichkeiten für den vierrädrigen Verkehr in Form von klassischen Ladesäulen Typ 2, COMBO CCS EU und anderer gängiger Systeme berücksichtigt werden.

Die zu untersuchenden Bereiche sollen vorrangig alle jene sein, die aufgrund ihrer Bebauung/Nutzung als hochfrequentiert gelten. Hierzu zählen insbesondere Einkaufszentren (Langenich, Erft Karree, Neue Mitte Sindorf, Nahversorgung zum Wasserwerk Sindorf, usw.), Einkaufsstraßen (Sindorf, Horrem usw.) sowie Schulen, Schwimmbäder, Sportstädten und andere städtische Bereiche/Quartiere.

  1. Ferner wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, in wie weit sich mögliche Aufstellungsorte in privater Hand befinden und/oder anderweitig bewirtschaftet werden und wie dementsprechend die Eigentümer bei zukünftigen Planungen zur Aufstellung von Ladeinfrastrukturen einbezogen werden können, bzw. wie ihnen Anreize gesetzt werden können, sich an der Errichtung der Ladekapazitäten zu beteiligen.
  2. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit AnwohnerInnen ein Vorzugsrecht (z.B. zeitlich eingeschränkte Nutzung) an Ladesäulen eingeräumt werden kann, ähnlich dem Anwohnerparken mit zeitlichen Beschränkungen.
  3. Grundsätzlich sollen alle Untersuchungen zu möglichen neuen Ladesäulenstationen unter Berücksichtigung einer Förderfähigkeit des Förderprogramms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ des Bundes (für Aufstellungen auf privaten aber öffentlich zugänglichen Grundstücken) sowie weiteren, von der Verwaltung zu ermittelnden Fördermöglichkeiten (öffentlicher Raum) ausgelegt werden.

(www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur)

Begründung:

Auch in der Kolpingstadt hat die E-Mobilität Einzug gehalten und unabhängig von den bundesweit steigenden Zulassungszahlen für E-Fahrzeuge (Vollelektrisch aber auch Hybrid -MHEV, PHEV, FHEV) ist mit der Neuausrichtung der Kölner Ford Werke zum europäischem „Electrification Center“ in naher Zukunft von steigenden Zulassungen im Rhein-Erft-Kreis auszugehen. Auch E-Bike und E-Scooter gehören mittlerweile zum gängigem Erscheinungsbild in Kerpen, auch hier ist mit weiteren Zunahmen zu rechnen.

Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und auch den BürgerInnen den Umstieg auf Elektromobilität zu ermöglichen, die nicht die Möglichkeit zur Aufstellung und Installation einer Ladesäule oder WallBox auf dem eigenen Grundstück oder in ihrer Garage haben, sehen wir die Stadt in der Verantwortung, hier unterstützend oder auch federführend einzugreifen.

Grundsätzlich bietet es sich an, den Einzelhandel (zum Beispiel AGK Aktionsgemeinschaft Kolpingstadt Kerpen e.V.) in die Planung mit einzubeziehen.

 

Erläuterung: 

Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“

Zitat Auszug:

„Ziel der Förderung ist neben der allgemeinen Verbesserung der Verfügbarkeit von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur insbesondere das Laden an attraktiven Zielorten des Alltags wie (Einzel-)Handelseinrichtungen, Gaststätten und an Freizeiteinrichtungen. Nach dem Modell der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) handelt es sich hierbei um einen wichtigen Use-Case von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.

Das Programm ist insbesondere an Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes in Deutschland adressiert, da diese seit Frühjahr 2020 stark durch die Auswirkungen der Pandemie betroffen sind.“

			

				
				

Rüdiger Schmidt

Beisitzer im Stadtverband, sachkundiger Bürger der FDP-Fraktion

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