Städtebauliche Zukunft Hahnenpassage / Neubauvorhaben Lidl: Prüfung und Verhandlung einer Baukörperverschiebung zur Schaffung eines separaten, straßenbegleitenden Wohn- und Geschäftsgrundstücks an der Hahnenstraße

Antrag für den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt sowie den Rat der Kolpingstadt Kerpen

28.09.2026 Anträge FDP-Ratsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,

die FDP-Ratsgruppe im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt sowie des Rates der Kolpingstadt Kerpen zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beauftragt die Verwaltung, unverzüglich in Verhandlungen mit der Vorhabenträgerin Lidl (bzw. dem zuständigen Projektentwickler und Grundstückseigentümer) über eine städtebauliche Optimierung des Bauvorhabens an der Hahnenpassage einzutreten.
  2. Ziel der Verhandlungen ist es, dass Lidl seinen geplanten Baukörper an der Vorderseite um ca. 20 bis 50 Meter von der Hahnenstraße zurücknimmt bzw. einkürzt. Sollte Lidl diese Verkaufsfläche benötigen, soll geprüft werden, den Baukörper stattdessen baulich in Richtung der rückwärtigen Parkplatzseite zu erweitern oder anzupassen. Verzichtet Lidl auf diesen Ausgleich nach hinten, passt eine reine Verkleinerung des Baukörpers zudem exakt zu der vom Konzern angekündigten Verkaufsflächenreduzierung und der insgesamt damit verbundenen Kostenminimierung.
  3. Der dadurch an der Hahnenstraße entstehende vordere Grundstücksteil soll abgetrennt und separat an Investoren, gewerbliche Interessenten, die städtische Wohnungsbaugesellschaft oder bürgerschaftliche Initiativen (z. B. Genossenschaften) veräußert bzw. im Erbbaurecht vergeben werden. Ziel ist die Errichtung eines städtebaulich ansprechenden Wohn- und Geschäftshauses mit einer lebendigen Erdgeschosszone (insbesondere Gastronomie, Bistro, Café oder sonstige publikumswirksame Dienstleistungen) sowie dringend benötigtem Wohnraum in den Obergeschossen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die planungsrechtlichen Instrumente im Rahmen der laufenden Bauleitplanung (Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplans) entsprechend so auszugestalten, dass dieses vordere Baufenster als zwingende städtebauliche Kante festgesetzt wird und vollendete Tatsachen durch eine geschlossene, leblose Fassade an der Hauptgeschäftsstraße ausgeschlossen werden.
  5. Sollten die planungsrechtlichen Beschlüsse für das Vorhaben bereits gefasst sein, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen und planerischen Anpassungen (z. B. Tektur, Befreiungen oder vertragliche Nachverhandlungen im Rahmen des Durchführungsvertrags) noch möglich sind, um diese Lösung vor Baubeginn umzusetzen.
  6. Die Ergebnisse der Verhandlungen sind den zuständigen Gremien im nächsten Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Beim Neubau an der Hahnenpassage wird eine städtebauliche Entscheidung getroffen, die Kerpen-Mitte über viele Jahre prägen wird. Nach Fertigstellung des Gebäudes lassen sich wesentliche Änderungen an der Ausrichtung und Gestaltung der Fläche nicht mehr korrigieren.

Die ursprünglich vorgesehene Fläche an der Hahnenstraße ist in der aktuellen Planung nicht mehr enthalten. Dadurch besteht die Gefahr, dass der neue Lidl-Markt im Wesentlichen zum rückwärtigen Parkplatz ausgerichtet wird und an der Hahnenstraße eine geschlossene Fassade entsteht. Aus städtebaulicher Sicht sollte deshalb geprüft werden, ob die ursprüngliche Planung an dieser Stelle weiterentwickelt werden kann.

Ein Lebensmittelmarkt in zentraler Lage sollte nicht ausschließlich über den rückwärtigen Parkplatz erschlossen und wahrgenommen werden. Er kann auch dazu beitragen, die Hahnenstraße zu beleben und die fußläufige Erreichbarkeit der Innenstadt zu unterstützen. Dafür sind zusätzliche Nutzungen an der Straße erforderlich, beispielsweise Gastronomie, ein Café, ein Bistro oder andere publikumsorientierte Angebote.

Wenn Lidl die Fläche an der Hahnenstraße nicht selbst bebauen oder nutzen möchte, sollte geprüft werden, ob der Baukörper an dieser Stelle zurückgenommen und der vordere Grundstücksteil separat entwickelt werden kann. Sollte Lidl die entsprechende Verkaufsfläche benötigen, wäre gleichzeitig zu prüfen, ob eine Anpassung des Gebäudes in Richtung der rückwärtigen Parkplatzfläche möglich ist. Im Zusammenhang mit der angekündigten Reduzierung der Verkaufsfläche um rund 300 Quadratmeter sollte außerdem untersucht werden, ob eine kleinere Ausführung des Baukörpers an der Straßenseite umsetzbar ist.

Der dadurch entstehende Grundstücksteil an der Hahnenstraße könnte separat an einen Investor, einen gewerblichen Interessenten, eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder eine bürgerschaftliche Initiative vergeben werden. Im Erdgeschoss könnten gewerbliche oder gastronomische Nutzungen entstehen. In den Obergeschossen wäre zusätzlich zusätzlich Wohnraum möglich. Damit könnte der frühere Gedanke des Wohnungsbaus berücksichtigt werden, ohne Wohnungen auf dem Lidl-Markt selbst errichten zu müssen.

Eine solche Lösung würde die Nahversorgung durch Lidl nicht infrage stellen. Sie würde vielmehr die Möglichkeit eröffnen, den Neubau besser in die Hahnenstraße einzufügen und neben dem Lebensmittelmarkt weitere Nutzungen im Ortskern zu schaffen.

Der Antrag fordert keinen Baustopp und keine Verhinderung des Vorhabens. Die Verwaltung soll vielmehr beauftragt werden, vor Baubeginn mit Lidl beziehungsweise dem zuständigen Projektentwickler zu prüfen, ob eine entsprechende städtebauliche Anpassung noch möglich ist. Sollte dies rechtlich oder tatsächlich nicht umsetzbar sein, sind die Gründe hierfür den zuständigen Gremien nachvollziehbar darzulegen.

			

				
				

Tamer Kandemir

stv. Vorsitzender der FDP-Ratsgruppe, Beisitzer im Stadtverbandsvorstand

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