Strategiekonzept Wirtschaftsförderung – Entwicklung verbindlicher Ziele für die Standortentwicklung

Antrag zur Ratssitzung

17.12.2020 Anträge FDP-Fraktion Kerpen

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spürck,

in der Organisations- und Effizienzuntersuchung im Jahr 2017 wurde unter Maßnahmennummer 15 vorgeschlagen, ein Strategiekonzept für die Standortentwicklung zu etablieren.

Es wird dort ausgeführt:

Zu einer für die Zukunft gut aufgestellten städtischen Wirtschaftsförderung gehört es, die kurz-, mittel-, und langfristigen Perspektiven einer Stadt im Hinblick auf die Entwicklung zu definieren, zu kommunizieren und verbindlich zu leben. Die Analyse der Wirtschaftsförderung in der Stadt Kerpen hat gezeigt, dass ein Strategiekonzept mit abgeleiteten Zielen und jährlichen Maßnahmenschritten nicht systematisch und transparent nachvollziehbar vorhanden ist. Dies führt dazu, dass Einflussnahme sowohl durch Politik als auch durch Verwaltung leicht ermöglicht wird. Rödl & Partner empfiehlt vor diesem Hintergrund, ein Strategiekonzept für die Standortentwicklung zu etablieren. Hierzu sollten sowohl Akteure der Verwaltung als auch der Politik in den Erarbeitungsprozess eingebunden werden. Die in dieser Zusammenarbeit entstehenden Ziele müssen anschließend von den jeweiligen Verwaltungseinheiten konkretisiert und mit Umsetzungsschritten hinterlegt werden. Weiterhin wird empfohlen, ein strategisches Controlling zur Messung der Zielerreichung zu etablieren. Umsetzungsbedingungen: Ein Konzept für die Standortentwicklung mit verbindlichen Zielen im Bereich Wirtschaftsförderung muss sich an gesamtstädtischen Zielen ausrichten und ist somit nur ein Teil im Rahmen der Definition von strategischen und räumlichen Zielen der Stadtentwicklung. Somit sind diese Ziele zunächst vorzugeben. Umsetzungsfolgen: Profilschärfung mit Blick auf künftige Herausforderungen, Stärkung der Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit, Stärkung der gesamtstädtischen Identität. Hinweis: Die Entwicklung verbindlicher Ziele im Rahmen eines Strategiekonzeptes wird seitens der Wirtschaftsförderung befürwortet.“

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 beschlossen, dass Ziele definiert und verschriftlicht werden sollen (Drs.Nr. 469.17)

Die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen beantragt deswegen, in der Ratssitzung am 19. Januar 2021 das Thema auf die Tagesordnung zu nehmen und schriftlich zum aktuellen Stand zu berichten.

Dabei bitten wir um Information insbesondere zu folgenden Punkten:

  • Wurde zwischenzeitlich ein Konzept erarbeitet, welche Ziele wurden definiert?
  • Wie wird ggfs. die Zielerreichung überprüft und an sich verändernde Szenarien angepasst?
  • Welche Auswirkungen und Handlungsbedarf resultieren für ein strategisches Konzept zur Standortentwicklung aus den sich rapide verändernden wirtschaftliche Rahmenbedingungen aufgrund der Pandemiesituation und dem nun beschleunigt stattfindenden Strukturwandel aufgrund des vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleförderung?