Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in Kerpen

Antrag zum Jugendhilfeausschuss

01.06.2021 Anträge FDP-Fraktion Kerpen

Antrag der Fraktionen/Einzelvertreter von SPD, FDP/Piraten, UWG und Linke

Sehr geehrter Herr Spürck,

wie in der Ratssitzung am 16.03.2021 beschlossen und am 18.05.2021 durch die SPD beantragt, soll das Thema „Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in Kerpen“ in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) am 10.06.2021 beraten und beschlossen werden.

Die politischen Fraktionen hatten dem zugestimmt, um in der Zeit bis dorthin die Thematik „Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in Kerpen“ interfraktionell zu beraten, um eine möglichst mehrheitliche/einstimmige Entscheidung zu erreichen. Hierzu fand am 29.04.2021 ein Online-Meeting zur Beratung statt, an welchem die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP/Piraten Fraktion, Die Linke, die UWG und die AfD sowie mehrere fraktionslose stimmberechtigte Mitglieder des JHA teilgenommen haben.

Alle teilnehmenden Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitglieder und stimmberechtigte Mitglieder des JHA sind sich einig, dass Verbesserungen beschlossen werden sollen. Bereits vor, aber vor allem auch während der Lockdown-Zeiten der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, welch wichtiger Baustein die Kindertagespflege bei der Betreuung unserer kleinsten Bürger/innen darstellt.

Die diesen Antrag unterzeichnenden Fraktionen und fraktionslosten Ratsmitglieder unterstützen vollumfänglich die nachstehenden einzelnen Verbesserungspunkte und beantragen deren Beschlussfassung. Sämtliche Punkte mögen bitte einzeln abgestimmt werden, da wir davon ausgehen dürfen, dass auch die anderen Fraktionen einzelne Punkte unterstützen.

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einzeln folgende Verbesserungen für die Kindertagespflege:

  1. Wunsch- und Wahlrecht des Betreuungsumfanges

Gemäß § 3 (3) KIBIZ wird den Eltern das Wahlrecht über den Betreuungsumfang ohne Auflagen oder Nachweis einer Notwendigkeit eingeräumt. Hierzu sollen die Eltern zwischen 25 – 45 Stunden in der Woche in 5-Stundenschritten (25,30,35,40,45 Stunden) wählen können. Eine Reduzierung der Betreuungsstunden durch die Stadt ist ausgeschlossen. Die laufende Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen richtet sich nach dem Stundenumfang des Betreuungsvertrages zwischen den Eltern und den Kindertagespflegepersonen.  Die Satzung wird entsprechend angepasst.

  1. Eingewöhnung der Kinder

Gemäß § 24 (3) 7. KIBIZ muss die Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen bereits während der Eingewöhnungsphase der Kinder gewährt werden. Wie in DRS-Nr. 703.20 am 16.03.2021 vorgesehen, soll die Eingewöhnung ab dem ersten Betreuungstag vergütet werden. Die laufende Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen richtet sich nach dem Stundenumfang des Betreuungsvertrages zwischen den Eltern und den Kindertagespflegepersonen. Die Satzung wird entsprechend angepasst.

  1. Vergütung bei Urlaub und Krankheitstagen der Tageskinder

Gemäß § 24 (3) 8. soll die laufende Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen weitergewährt werden auch für den Krankheitsfall bzw. die Abwesenheit des zu betreuenden Kindes. Eine Einschränkung dieser Vorgabe seitens der Stadtverwaltung ist ausgeschlossen, solange die Stadt die Landespauschale für die Betreuung für die für diesen Fall betroffenen Kinder erhält. Die Satzung wird entsprechend angepasst.

  1. Urlaubs- und Krankentage der Kindertagespflegepersonen

Während einer betreuungsfreien Zeit von insgesamt fünf Wochen (25 Tage) im laufenden Kalenderjahr für Urlaubstage wird den Tagespflegepersonen die laufende Geldleistung weitergezahlt.

Während einer betreuungsfreien Zeit von insgesamt drei Wochen (21 Tage) im laufenden Kalenderjahr für Krankheitstage mit Nachweis wird den Tagespflegepersonen die laufende Geldleistung weitergezahlt.

Die Satzung wird entsprechend angepasst.

  1. Fortbildung

Tagespflegepersonen werden pro laufendem Kalenderjahr bei nachgewiesenen Fortbildungen mit einem Stundenumfang von maximal 2 Fortbildungstagen durch Freistellung gefördert. Die Fortbildungen für den Bereich Inklusion sind hiervon nicht inbegriffen, die dazu bestehende Satzungsregelung bleibt bestehen.

Die Satzung wird entsprechend angepasst.

  1. Beratender Sitz im Jugendhilfeausschuss

Die Kommunalgruppe Kerpen des Berufsverbandes für Kindertagespflegepersonen NRW e.V. erhält einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss. Der Rat möge den entsprechenden Beschluss dazu fassen.

Die Verwaltung möge bitte die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Punkte quantifizieren und dem Jugendhilfeausschuss am 10.06.2021 für die Beschlussfassung vorlegen.

Weiter bitten wir um Darstellung der Finanzierung der Kindertagespflege dahingehend, dass ersichtlich wird, welche Summe an Pauschalen die Stadt hierzu erhält, welche Summe an Elternbeiträgen dazu eingenommen werden und welchen Betrag die Stadt dazu beisteuern muss. Dem entgegen gestellt die einzelnen Kostenblöcke, die aufzubringen sind (Vergütung, Fortbildungskosten, etc.).

			

				
				

Bianka Milios (Piratin)

sachkundige Bürgerin der FDP-Fraktion

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