Feste Abgrenzung zwischen Fuß- und Radweg entlang der kleinen Erft einerseits und Grundstück St. Hubertus Hemmersbach andererseits
Antrag zum Ausschuss für Bau und Feuerschutz
25.01.2023 Anträge FDP-Fraktion Kerpen
Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Ellerhold,
die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Bau und Feuerschutz o.g. Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Grundstücksabgrenzung zwischen dem Fuß- und Radweg entlang der kleinen Erft einerseits sowie andererseits dem städtischen Grundstück, auf dem das Schützenheim St. Hubertus Hemmersbach steht, anzulegen. Die Grundstücksabgrenzung sollte der Flurgrenze exakt folgen, nicht beweglich sein und sich nicht als Sitzgelegenheit eignen.
Begründung:
Die aktuelle Abgrenzung mittels Betonquadern wird häufig verschoben und als Sitzgelegenheit genutzt, wobei es regelmäßig zu Belästigungen durch Lärm und Müll auf dem städtischen Grundstück kommt. Die Installation einer stationären, nicht verschiebbaren und nicht als Sitzgelegenheit nutzbaren Abgrenzung kann dem entgegenwirken.
Als Ausgleich für Spaziergänger könnten Sitzgelegenheiten an geeigneter Stelle installiert werden.