Einführung einer Grundsteuer C

Antrag zum Haupt- und Finanzausschuss

23.03.2023 Anträge FDP-Fraktion Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spürck,

die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt unter dem TOP 6 „Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024“ im nächsten Haupt- und Finanzausschuss am 30. März 2023 aufzunehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Anzahl unbebauter, sich in Privatbesitz befindlicher Grundstücke auf dem Kerpener Stadtgebiet zu ermitteln.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antragsentwurf zur Beschließung einer Grundsteuer C zur nächstmöglichen Ratssitzung vorzulegen.

Begründung:

Seit Jahren beobachtet die FDP-Fraktion mit Sorge die sich immer weiter nach oben entwickelnden Hebesätze der Grundsteuer B. Diese Hebesätze belasten sowohl Eigentümer als auch Mieter und sollen die nächsten Jahre auch weiter absehbar steigen. Zeitgleich werden nicht bebaute Grundstücke momentan unserer Kenntnis nach nicht versteuert.

Unter gewissen Voraussetzungen können Kommunen in NRW die Einführung einer Grundsteuer C beschließen.

Die Stadtverwaltung möge daher die Einführung einer solchen Steuer im Kerpener Stadtgebiet prüfen, auch um mittelfristig Wohneigentümer sowie Mieter zu entlasten.

			

				
				

Alessa Flohe (Piratenpartei)

stv. Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion

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