Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in der Kerpener Uhlandstraße und an Spielstraßen im Kerpener Stadtgebiet
Antrag zum AK Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit
21.09.2023 Anträge FDP-Fraktion Kerpen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spürck,
die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, zur kommenden Sitzung des AK Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit o.g. Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen.
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, im gesamten verkehrsberuhigten Bereich der Kerpener Uhlandstraße, in der die Schrittgeschwindigkeit gilt, zusätzliche Piktogramme in regelmäßigem Abstand auf die Fahrbahn aufzutragen, die das Vorhandensein einer Spielstraße in diesem Bereich verdeutlichen.
- Weiterhin soll geprüft werden, welche weiteren Maßnahmen geeignet sind, um das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen in diesem Bereich sicherzustellen. Beispielsweise mit Maßnahmen einer deutlicheren Kennzeichnung durch Hinweisschilder, eine präventive Geschwindigkeitsanzeigetafel und die vermehrte Anwesenheit von Ordnungsamt und/oder Polizei auch außerhalb der Stoßzeiten, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch regelmäßige Kontrollen zu überprüfen.
- Darüber hinaus soll auch für weitere Straßen im Stadtgebiet, die als Spielstraße ausgewiesen sind, geprüft werden, wie durch zusätzliche geeignete Maßnahmen die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen durchgesetzt werden kann.
Begründung:
Das Ausweisen von verkehrsberuhigten Spielstraßen in Wohngebieten ist zu begrüßen. Denn Fahrzeuge, die innerhalb dieser Straßen fahren, dürfen Fußgängerinnen und Fußgänger, Schülerinnen und Schüler, Personen an Kindergärten und in diesen Straßen generell spielende Kinder weder gefährden noch behindern und müssen gegebenenfalls warten. Alle Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit fahren und jederzeit bremsbereit sein. Außerdem dürfen zum Schutz der Fußgänger und im Interesse der Allgemeinheit in verkehrsberuhigten Bereichen nur auf den Flächen geparkt werden, die besonders gekennzeichnet sind. Überholen ist darüber hinaus in einem verkehrsberuhigten Bereich grundsätzlich verboten.
Leider werden jedoch die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen u.a. in der besagten Kerpener Uhlandstraße, aber auch in vielen weiteren Spielstraßen im Kerpener Stadtgebiet, regelmäßig und in erheblichem Ausmaß von Fahrzeugen nicht eingehalten. Die Uhlandstraße als konkretes Beispiel ist durch seine Beschaffenheit und Länge an vielen Stellen nicht einsehbar, so dass insbesondere spielende Kinder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Fahrzeuge schnell in Gefahr geraten. Durch das Aufbringen beispielsweise von zusätzlichen Piktogrammen auf der Fahrbahn und weiteren möglichen Maßnahmen, um die Geschwindigkeit entsprechend zu regulieren und Gefahrenstellen zu entschärfen, sollen Autofahrer sensibilisiert und verstärkt auf die gefährliche Situation aufmerksam gemacht werden.