Verbindliche Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Prüfung und Ausweisung von Flächen für Tiny Houses und andere alternative Wohnformen (Drs. 642.21 & 659.25)
Ergänzungsantrag zum Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt (Drs.-Nr. 72.26)
12.03.2026 Anträge FDP-Ratsgruppe Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,
die FDP-Ratsgruppe im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt am 17.03.2026 zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung (Drs.-Nr. 72.26) ist erneut ausweichend und wird dem politischen Auftrag des Beschlusses vom 06.10.2021 (Drs. 642.21) nicht gerecht. Die FDP-Ratsgruppe lehnt es daher ausdrücklich ab, die Verwaltungsvorlage lediglich „zur Kenntnis zu nehmen„. Der vorliegende Antrag „Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Prüfung und Umsetzung von Tiny House Siedlungen in Kerpen“ soll stattdessen als eigenständiger Beschluss in der eingebrachten Form angenommen werden.
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss lehnt es ab, die Verwaltungsvorlage Drs.-Nr. 72.26 lediglich „zur Kenntnis zu nehmen“. Die bisherige Praxis, politische Aufträge durch ausweichende Stellungnahmen und erneute Prüfankündigungen zu unterlaufen, wird nicht akzeptiert. Der vorliegende Antrag wird als verbindlicher Beschluss gefasst.
- Der Ausschuss erinnert an den rechtsgültigen Beschluss vom 06.10.2021 (Drs.-Nr. 642.21), wonach: „Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bei zukünftigen Baugebietsentwicklungen zu prüfen, ob geeignete Flächen für alternative Wohnformen – wie z.B. Tiny Houses – ausgewiesen werden können.“
Der Ausschuss stellt fest:
- Dieser Beschluss gilt weiterhin und ist für die Verwaltung nach 41 GO NRW verbindlich.
- Die bisherigen Ausführungen der Verwaltung in Drs. 659.25 sowie in der aktuellen Stellungnahme (Drs. 72.26) erfüllen diesen Prüf- und Umsetzungsauftrag nicht.
- Der Ausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse nach 41 GO NRW für die Verwaltung bindend sind. Soweit die Verwaltung rechtliche oder fachliche Bedenken gegen die Umsetzung des Beschlusses vom 06.10.2021 (Drs. 642.21) hat, wird sie aufgefordert, diese nach den Vorgaben der GO NRW ausdrücklich und nachvollziehbar darzulegen. Ein bloßes Abweichen von der Beschlusslage ohne formelle Beanstandung oder Vorlage geänderter Beschlussvorschläge ist nicht zulässig.
Begründung:
Mit dem Beschluss vom 06.10.2021 (Drs. 642.21) hat der Ausschuss die Verwaltung ausdrücklich beauftragt, bei künftigen Baugebietsentwicklungen aktiv zu prüfen, ob geeignete Flächen für alternative Wohnformen ausgewiesen werden können. DieserAuftrag zielte auf eine aktive planerische Berücksichtigung – nicht auf den bloßen Hinweis, dass Tiny Houses bauplanungsrechtlich ohnehin zulässig sind.
Trotz dieses Beschlusses wurde in vier Jahren keine einzige Fläche zur Umsetzungsreife geführt. Die Verwaltung verweist stattdessen auf die allgemeine Zulässigkeit und kündigt an, das Thema künftig „verstärkt mitdenken“ zu wollen. Das wird dem politischen Willen des Beschlusses nicht gerecht und führt faktisch zu einem Stillstand auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger, die bezahlbare und innovative Wohnformen suchen.
Die angeführte Nachfragekennziffer von „8%“ ist in einem Umfeld ohne konkrete Angebote entstanden und deshalb nicht aussagekräftig. Die tatsächliche Nachfrage nach alternativen, kleineren und bezahlbaren Wohnformen dürfte erheblich höher liegen. Denn ohne echtes Angebot lässt sich keine Nachfrage messen. Diese Kennziffer als Argument gegen Tiny Houses heranzuziehen, ist sachlich nicht haltbar.
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und des politisch gewollten Ziels, innovative und bezahlbare Wohnformen zu fördern, ist es nicht länger akzeptabel, den bestehenden Beschluss durch ausweichende Stellungnahmen zu unterlaufen. Mit diesem Antrag soll eine klare, verbindliche Umsetzungsentscheidung getroffen werden.
