Leerstand bekämpfen, Genehmigungen beschleunigen. Pilotprojekt für lebendige Ortskerne.

Antrag zum Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt

30.09.2026 Anträge FDP Kreisverband Rhein-Erft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jurczyk,

die FDP-Ratsgruppe im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt der Kolpingstadt Kerpen zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein auf zwölf Monate befristetes Pilotprojekt zur verwaltungsinternen Beschleunigung von baurechtlichen Nutzungsänderungen in leerstehenden Gewerbe- und Ladenflächen der Kerpener Ortskerne und Stadtteile einzurichten.
  2. Im Rahmen des Pilotprojekts stimmen sich die beteiligten städtischen Fachbereiche, insbesondere Bauordnung, Brandschutz, Wirtschaftsförderung und bei Bedarf Denkmalschutz, frühzeitig und regelmäßig miteinander ab. Ziel ist es, für vollständig eingereichte und prüffähige Anträge im Bestand eine behördeninterne Bearbeitungszeit von höchstens 28 Tagen anzustreben.
  3. Das Pilotprojekt beschränkt sich auf Nutzungsänderungen bestehender Gewerbe- und Ladenflächen im Innenbereich sowie auf die damit verbundenen üblichen baulichen Anpassungen. Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in das Tragwerk, baulichen Erweiterungen oder einer besonderen baurechtlichen beziehungsweise technischen Komplexität verbleiben im regulären Genehmigungsverfahren.
  4. Die städtische Wirtschaftsförderung übernimmt im Rahmen des Pilotprojekts eine koordinierende Lotsenfunktion für Eigentümer und Antragsteller. Sie unterstützt insbesondere bei der frühzeitigen Klärung der erforderlichen Unterlagen und trägt dazu bei, dass Anträge von vornherein vollständig und prüffähig eingereicht werden.
  5. Nach Ablauf der zwölfmonatigen Pilotphase legt die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt sowie dem Rat einen Erfahrungsbericht vor. Dieser soll insbesondere die Zahl der bearbeiteten Anträge, die jeweiligen Bearbeitungszeiten, mögliche Verzögerungsgründe sowie die Erkenntnisse zur weiteren Verbesserung der Genehmigungsabläufe darstellen.

Begründung:

In Kerpen-Mitte, Horrem, Sindorf und weiteren Stadtteilen stehen seit längerer Zeit Ladenlokale und Gewerbeflächen leer. Dieser Leerstand schadet dem Ortsbild, verringert die Frequenz in unseren Zentren und setzt die verbliebenen Händler und Gastronomen zusätzlich unter Druck.

Wenn Eigentümer oder neue Betreiber bereit sind, Geld in die Hand zu nehmen und ein leerstehendes Ladenlokal wiederzubeleben, sei es für Gastronomie, ein Café, eine Praxis oder Dienstleistungen, scheitern diese Vorhaben in der Praxis viel zu oft am Genehmigungsprozess. Für fast jede neue Nutzung ist eine formelle baurechtliche Nutzungsänderung nötig. Laufen die Prüfungen in den Fachbereichen dann monatelang nacheinander ab, springen Mietinteressenten und Gründer schlichtweg ab, weil Finanzierungszusagen und Planungen an den langen Wartezeiten platzen.

Die Kolpingstadt Kerpen hatte in der Vergangenheit ein zeitlich befristetes Zentrenmanagement eingesetzt. Nachdem dieses Förderprojekt ausgelaufen ist, hat die Stadt nach unserem Kenntnisstand keine weiteren Förderprogramme zur Zentrenentwicklung angenommen oder neu beantragt. Wenn aber keine externen Fördergelder mehr fließen, muss die Verwaltung an den Hebeln ansetzen, die sie selbst unmittelbar in der Hand hat: an den eigenen Abläufen. Wer bei uns investieren und anpacken will, braucht von Beginn an verbindliche Auskünfte zu den benötigten Unterlagen und vor allem verlässliche Fristen statt wochenlangem Stillstand.

Der Antrag verlangt weder zusätzliches Personal noch ein neues Gutachten und senkt auch keine gesetzlichen Schutzstandards ab. Die Vorgaben der Bauordnung NRW, des Brandschutzes und des Denkmalschutzes bleiben in vollem Umfang unangetastet. Es geht einzig darum, dass sich Bauordnung, Brandschutz und Wirtschaftsförderung gemeinsam an einen Tisch setzen, anstatt Akten über Monate hinweg von Zimmer zu Zimmer zu schicken.Damit das Pilotprojekt klar abgegrenzt und rechtssicher umgesetzt werden kann, bleibt es auf bestehende Gewerbe- und Ladenflächen sowie typische Anpassungen im Innenbereich beschränkt, etwa Raumaufteilungen, Sanitäranlagen, Küchen- und Thekeneinbauten, Lüftungsanlagen oder Brandschutztüren. Vorhaben mit Eingriffen in das Tragwerk, Nutzflächenerweiterungen oder sonstige bauliche Großvorhaben verbleiben weiterhin im regulären Baugenehmigungsverfahren.

Die städtische Wirtschaftsförderung soll dabei als Lotse fungieren. Sie prüft mit dem Antragsteller vorab, ob alle Unterlagen beisammen sind, damit das Bauamt nicht nach Wochen erst fehlende Nachweise nachfordern muss. Liegen die Unterlagen vollständig und prüffähig vor, muss die verwaltungsinterne Bearbeitung innerhalb von 28 Tagen das klare Ziel sein.

Mit einer Befristung auf zwölf Monate kann die Verwaltung diesen Ablauf ohne Risiko in der Praxis erproben. Der anschließende Bericht zeigt dem Ausschuss und dem Rat schwarz auf weiß, wie viele Anträge bearbeitet wurden und an welchen Stellen es noch hakt. Das ist ein konkreter Schritt gegen den Leerstand und ein klares Signal an alle, die in unseren Ortskernen noch etwas bewegen wollen.