Projekt ZEST : Sachstand und Risiken

Antrag zum Stadtrat

15.12.2019 Anträge FDP-Fraktion Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spürck,

die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen beantragt, zur Sitzung des Stadtrates am 17. Dezember o. g. Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und den Rat ausführlich schriftlich über die aktuelle Ausschreibungs- und Fördersituation und die Risiken zu informieren.

Da wesentliche Informationen in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr erst am 03.12.2019 bekannt wurden, beantragen wir den Antrag wegen Dringlichkeit auch nach der gemäß Geschäftsordnung festgelegten Frist zuzulassen.

Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung, die Abhängigkeiten zwischen Projektfortschritt, Fördermittelzusagen sowie Ausschreibungs- und Vergabeprozess transparent zu machen.

Des weiteren möge die Verwaltung darlegen, an welchen Punkten der Rat die Möglichkeit hat, kontrolliert für Projektfortgang und gegebenenfalls Projektbeendigung zu entscheiden, um die Prämisse der Kostenneutralität für den städtischen Haushalt zu gewährleisten.

Begründung:

Das Projekt wurde vom Rat mit der strikten Vorgabe beschlossen, dass der städtische Haushalt nicht belastet werden darf.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr informierten Projektsteuerer und Verwaltung, dass ein erhebliches Risiko besteht, dass in 2020 die Kosten der Projektsteuerung nur teilweise vom Fördergeber übernommen werden. Das Risiko wurde mit einem niedrigen sechsstelligen Betrag beziffert.

Nach unserer Wahrnehmung entwickelt das Projekt eine Eigendynamik, welche eine kontrollierte Entscheidung des Rates über Weiterführung oder Beendigung des Projekts ohne Schaden für den städtischen Haushalt kaum ermöglicht.

Es zeichnet sich das Szenario ab, dass zum Zeitpunkt der Information von Ausschuss oder Rat die Entwicklung schon so weit fortgeschritten ist, dass nahezu zwangsläufig die Prämisse Kostenneutralität aufgegeben werden muss, um größere Risiken für den Haushalt (Fortführung ohne Projektsteuerung, Schadenersatzpflicht aus bereits laufenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren, Entfall von Fördergrundlagen) abzuwenden.

Wir sehen im weiteren Projektablauf die Notwendigkeit einer klaren Strukturierung mit fest definierten „Haltelinien“, an denen eine kontrollierte Entscheidung über den Projektfortgang getroffen werden kann.