Jobcenter: Umsetzung des Teilhabechancengesetzes NRW bei Langzeitarbeitslosen
Anfrage zum Sozialausschuss
15.01.2020 Anfrage FDP-Fraktion Kerpen
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Krüll,seit dem 1.1.2019 ist das neue Teilhabechancengesetz NRW für Langzeitarbeitslose in Kraft. Das neue Bundesprogramm ermöglicht Chancen für Langzeitarbeitslose in NRW mit zwei neuen Fördermöglichkeiten (§§ 16e und 16i SGB II). Geplant sind in Jobcentern in NRW rund 15.000 neue sozialversicherungspflichtige Stellen für Langzeitarbeitslose.
Ausgehend von einem aktuellen Fallbeispiel beantragt die FDP-Fraktion um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Inwieweit hat das Jobcenter in Kerpen das neue Gesetz aus dem Jahre 2019 zur Förderung der Arbeitgeber bei Einstellung von Langzeitarbeitslosen eingebunden? Gibt es positive Beispiele hierfür?
- Wie viele Arbeitgeber wurden bislang in Kerpen und Umgebung diesbezüglich angesprochen?
- Was erwarten die Arbeitgeber und welche Erwartungen haben die jeweiligen Sozialhilfeempfänger?
- Was ist aus Sicht des Jobcenters (Leitung/Mitarbeiter) erforderlich, um eine erfolgreiche Vermittlung vorzunehmen? Inwieweit kann / ist das Jobcenter Kerpen in der Lage, der Kommune zu helfen (z.B. Einrichten von Streetworkern, Schuldnerberatungen etc.) bzw. inwieweit arbeiten Jobcenter und Kommune erfolgreich zusammen? Können hier Beispiele der gegenseitigen Austausches und Unterstützung zur Minimierung der Zahl der Sozialhilfeempfänger gegeben werden?