Vorübergehende Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie
Antrag zum Stadtrat
12.05.2020 Anträge FDP-Fraktion Kerpen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spürck,
die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen beantragt, zur heutigen Sitzung o.g. TOP in die Tagesordnung als Dringlichkeitsantrag aufzunehmen und folgenden Beschlussentwurf zur Abstimmung zu stellen:
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die Sondernutzungsgebühren für die Verwendung des öffentlichen Raums durch Gastronomie für den Zeitraum vom 01. Juni bis 31. Dezember 2020 nicht zu erheben. Dies umfasst auch die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Erteilung einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis für diesen Zeitraum. Im Einzelnen wird auf die Sondernutzungsgebühren der Tarifstellen 3-6 nach Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Kerpen vom 31.03.2010 verzichtet.
Begründung:
Erfolgt mündlich.