Einrichten einer Querungsmöglichkeit im Bereich Kölner Straße zum Radewanderweg Erft, sowie Maßnahmen zur sicheren Überquerung o.g. Straße durch die Grundschüler der EGS im Stadtzentrum.
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
08.09.2020 Anträge FDP-Fraktion Kerpen
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen beantragt, zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr, o.g. TOP in die Tagesordnung aufzunehmen und folgenden Beschlussentwurf zur Abstimmung zu stellen:
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Kerpen wird beauftragt:
- die bauliche Errichtung eines zusätzlichen Rad-Wanderwegs von ca. 250 m Länge zur Entschärfung der hochfrequentierten kritischen Wegquerung vom Rad-Wanderweg Kölner Straße zum Rad-Wanderweg Erftkanal Richtung Türnich zu prüfen. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Einrichtung einer sicheren Querung der Straßenseite am Ende der Kölner Straße / Kreuzung L 163 (gleich der bereits vorhandenen zum Marienfeld) zum neu zu planendem Radweg mit allen verantwortlichen Behörden zu eruieren, sowie alle mit dem Antrag verbundenen Grundstücksangelegenheiten darzulegen.
- zu prüfen, inwieweit der Fußgängerüberweg Kölner Straße – Evangelische Grundschule als Lichtsignal-Querungsanlage umgestaltet werden kann, um Schülern die sichere Querung der hochfrequentierten Kölner Straße zu ermöglichen. Alternative Maßnahmen zur Entschärfung wie die Reduzierung der Fahrbahnbreite, das Vorziehen der Seitenräume (auch als Gehwegnasen oder Fußgängerkaps bezeichnet), der Einsatz eines Fahrbahnteilers (Mittelinseln oder Mittelstreifen), Teilaufpflasterung (oder auch der Einsatz von Plateaupflasterungen) usw. sind ebenfalls zu berücksichtigen.
- als erweiterte Maßnahme mit den verantwortlichen Fachbereichen die Installation eines stationären Gerätes zur Geschwindigkeitsüberwachung des laufenden Verkehrs im Tempo-30-Bereich zu prüfen. Hierbei gilt es ferner zu prüfen, ob die vorgeschaltete Blitzanlage (Höhe Autohaus/Ortseinfahrt) an anderer Stelle platziert werden kann. Geschwindigkeitsüberschreitungen (Häufigkeit und gefahrene km/h sind hierbei zu berücksichtigen und zu dokumentieren)
- für alle drei Prüfaufträge möge die Verwaltung auf Fördermöglichkeiten prüfen und in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr schriftlich berichten.
Begründung:
Die Kölner Straße gilt als eine der Haupteinfahrtswege zum Stadtzentrum der Kolpingstadt Kerpen. Sowohl die naheliegende Autobahn A 61 mit der Ausfahrt Türnich/Kerpen-Süd, als auch das landstraßengeführte Verkehrswegenetz von Horrem, Frechen und Brüggen führen auf diese Hauptverkehrsader zum Stadtzentrum.
Zu 1.:
Das Radwegenetz Kerpen lädt nicht nur an Sommertagen ein, das Marienfeld zu besuchen, sondern führt seit geraumer Zeit die Menschen an die Erft. Wanderer, Fußgänger und Radfahrer suchen den Weg aus der Stadt in die landschaftlichen Ruhezonen. Hier gehört der Weg entlang der Erft zweifelsohne zu einem der attraktivsten Wegführungen im Stadtgebiet. Fast alle „Erholungsempfehlungen“ diverser Apps und GOOGLE-Wege führen diese Wanderwege an, und umso mehr ist es bedauerlich, dass dieser Weg nicht wirklich verkehrssicher ist.
Gerade in Zeiten der Covid-19 Pandemie haben Radwanderungen und Bewegung in ortsnahen Erholungszentren eine neue Beliebtheit erlangt. Radelnde Familien mit Kindern, Jogger und besonders ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger können die Erftroute nicht ohne das Risiko einer ungesicherten Querung der hochbefahrenen Kölner Straße erreichen, wenn sie dem offiziellem Fahrrad- Fußweg aus Kerpen heraus folgen. Wie der Drs.-Nr.: 727.17 vom 15.12.2017 zu entnehmen ist, haben umfangreiche Untersuchungen sowie diverse Maßnahmen zur Entschärfung der Querungsmöglichkeiten dieses Hauptverkehrsweges nicht wirklich zum Erfolg geführt und das angedachte Pilot Projekt „Querungsstellen für Fußgänger und Radfahrer außerorts an Hauptverkehrsstraßen“ konnte auch für angrenzenden Nachbarkommunen mit ähnlichen Eingaben nicht zum richtungsweisendem Model werden. Alternativ und um Final der bereits in der Drs. Nr.: 727.17 beschriebenen kritischen Querungsmöglichkeit Abhilfe zu schaffen, bleibt somit nur noch die Errichtung eines zusätzlichen Radweges, entweder von der bereits vorhanden Querungsmöglichkeit in Höhe Marienstraße bzw. nach Drs. -Nr.: 508.18 vom 23.08.2018 ab Kreisel (Rund 1,05Km mit Seitenwechsel auf der Brücke A61), oder aber die Rückführung von der Kreuzung Hauptstraße / Kölner Straße (250 m mit Ouerungsmarkierung und evt. Lichtanlage). Letztere Alternative ist Bestandteil des Antrages da erstere Variante nach Abschätzung sicher die teuerste und aufwendigste Lösung wäre.
Zu 2.:
Der hochfrequentierte Teilabschnitt der Kölner Straße birgt besonders im Querungsbereich zur evangelischen Grundschule nach wie vor ein hohes Maß an verkehrstechnisch bedenklichen und gefährlichen Abschnitten. Maßnahmen der Verkehrsüberwachungen im Tempo-30-Bereich haben bis heute nicht gegriffen und gerade den Überweg der Schüler und Schülerinnen der EGS nicht sicherer gemacht. Deutlich überhöhte Geschwindigkeiten führen auch heute noch zu äußerst schwierigen Situation, und es kann von Glück gesprochen werden, dass hier noch nichts Schlimmeres passiert ist. Täglich befahren rund 9700 Fahrzeuge diesen Streckenabschnitt (Nach NWSIB . Verkehrszählung 2015)
Zu 3.:
Da alle temporären Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung, wie zum Beispiel gezielte mobile Geschwindigkeitsmessungen, nicht zu einem veränderten Verhalten der Verkehrsteilnehmer geführt hat soll eine fest installierte Geschwindigkeitsmessanlage errichtet werden.