Barrierefreie Kinderspielplätze im Kerpener Stadtgebiet
Anfrage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses
11.01.2021 Anfrage FDP-Fraktion Kerpen
Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Lambertz,
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Kerpen bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen zur kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses.
- Inwieweit ist die Umsetzung des Spielplatzkonzeptes innerhalb des Stadtgebietes bereits fortgeschritten?
- Welche Planungen hinsichtlich der Errichtung integrativer und / oder barrierefreier Spielgeräte durch die Stadtverwaltung bereits angestellt und ob entsprechende Maßnahmen bereits in die Wege geleitet wurden?
- Inwieweit die Spielplätze der Stadt Kerpen barrierefrei zugänglich sind?
- Inwieweit gibt es Möglichkeiten, alternative und geeignete Finanzierungsmöglichkeiten (wie beispielsweise „Aktion Mensch“) zu nutzen?
- Hat sich die Stadtverwaltung mit solchen Möglichkeiten auseinandergesetzt und / oder sich um etwaige Bezuschussungen beworben? Wenn ja, wie ist hier der aktuelle Sachstand?
Begründung:
Bereits 2016 wurde im Rahmen der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes ein Spielplatzkonzept beschlossen, welches vorsieht die Anzahl der Spielplätze zu verringern. Die in den Ortsteil verbliebenen Spielplätze sollten dann aufgewertet werden (Drs.Nr. 586.16).
Leider müssen wir bei Begehungen der einzelnen Spielanlagen im Kerpener Stadtgebiet immer wieder feststellen, dass einige Spielplätze in teils sehr marodem Zustand sind.
Im Jahr 2020 beschloss der Jugendhilfeausschuss weiterhin, dass mindestens ein barrierefreies Spielgerät pro Ortsteil beschafft werden sollte, sofern es die Gegebenheiten zulassen. Dies sollte nach Möglichkeit bereits bei der jährlichen Prüfung der notwendigen Ersatzbestückung in die Wege geleitet werden (Drs.Nr. 21.20)
In der kindlichen Entwicklung ist das Entdecken der Umgebung von besonderem Wert. Kinder wollen ihre Welt entdecken, wollen toben, spielen und gestalten. Spielerlebnisse dieser Art, gerade in Gemeinschaft, sind für die kindliche Entwicklung und die Entwicklung des Sozialverhaltens unverzichtbar.
Verschiedene Gesetze und Konventionen, ob auf deutscher oder internationaler Ebene, verdeutlichen jedoch zusätzlich wie wichtig dieses Thema „Barrierefreiheit“ ist: das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BGG), die UN-Behindertenrechtskonvention, die DIN 33942 „Barrierefreie Spielplatzgeräte“ oder die DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen“.
Inklusion ist wichtig und sollte bereits im frühkindlichen Stadium gelebt werden (können). Das reicht vom barrierefreien Zugang zum Spielplatz, über die Möglichkeit für Kleinwüchsige und Kinder im Rollstuhl am Tisch Platz zu nehmen.
Die „Aktion Mensch“ hat in der Vergangenheit Projekte wie „barrierefreie Spielplätze“ gefördert und finanziert. Von solchen oder anderen alternativen Finanzierungsmöglichkeiten sollte auch die Stadt Kerpen Gebrauch machen.