Nichtvereinbarkeit der LUCA App mit der CoronaSchVO NRW

Anfrage zum Haupt- und Finanzausschuss

16.06.2021 Allgemein FDP-Fraktion Kerpen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Spürck,

mit Pressemitteilung vom 26.05.2021 informierte der Rhein-Erft-Kreis über die künftige Nutzung der LUCA App zur digitalen Kontaktnachverfolgung im Kreis. Neben den eklatanten Datenschutz- und Informationssicherheitsrechtlichen Mängeln der App scheint diese auch mit der aktuellen CoronaSchVO NRW nicht vereinbar zu sein. So heißt es in § 8 Abs. 1 CoronaSchVO NRW „(…)die Datenerfassung ist so zu gestalten, dass die zuständigen Behörden bei Kontrollen vor Ort die erfassten Daten mit den tatsächlich anwesenden Personen abgleichen können.“

Vgl. auch hier die CoronaSchVO in der aktuellen Fassung vom 26.05.2021, in der ab dem 5. Juni 2021 gültigen Fassung
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-05-26_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf

Die LUCA App bietet keine Möglichkeit der Einsichtnahme vor Ort. Sie kann damit nicht verordnungskonform in NRW eingesetzt werden und der Betrieb muss auf Zettel und Papier oder andere, digitale Lösungen zurückgreifen.

Zwar wurde die CoronaSchVO anderer Bundesländer für die Einführung der App entsprechend geändert, jedoch ging die Initiative für den Einsatz der App hier von den Bundesländern aus, während in NRW die Kreise die Entscheidung trafen. Das Ordnungsamt Essen, Stabstelle Corona, hat Gastronomiebetrieben in Essen gegenüber die Auskunft erteilt, das die LUCA App nicht verordnungskonform sei und daher nicht einsetzbar wäre. Das Ordnungsamt bzw. die Kontrolle der Einhaltung der Regeln der CoronaSchVO fällt in den Aufgabenbereich der Stadt Kerpen und nicht des Kreises, weshalb wir uns an Sie wenden.

Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Kerpen die Verwaltung um schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen zur kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:

  • Wie bewertet die Stadt Kerpen die rechtliche Lage?
  • Wie viele Kontrollen wurden in den vergangenen Monaten hinsichtlich des Abgleichs der registrierten und tatsächlich anwesenden Personen durchgeführt?
  • Ist der Stadt Kerpen bekannt, wie viele (Gewerbe)Betriebe, Gastronomen oder andere die LUCA App innerhalb des Stadtgebietes einsetzen?
  • Werden Gastronomie, Gewerbe und andere Nutzer:innen der LUCA App innerhalb des Stadtgebietes durch die Stadt Kerpen bzw. Das Ordnungsamt bezüglich der Unvereinbarkeit informiert (beispielsweise per Rund-Brief oder auf der Webseite sowie über die sozialen Medien)?
  • Wie reagieren die Stadt Kerpen und das Ordnungsamt, wenn die Nutzung der LUCA App vor Ort auffällt?

Die FDP-Fraktion hat den Eindruck erhalten, dass die Unvereinbarkeit der App angesichts der Betriebe, die in den sozialen Netzen die Nutzung der LUCA App verkündeten, möglicherweise unbekannt sein könnte.

Das Ordnungsamt in Essen wartet laut eigener Aussage aktuell auf eine Rückmeldung des Landes NRW, welche Apps mit dem kommenden IRIS-Gateway kompatibel sind, das eine Anbindung vieler Apps an das Gesundheitsamt möglich machen würde.

			

				
				

Alessa Flohe (Piratenpartei)

stv. Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion

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