Wohnbaulandentwicklung zur Ortsrandarrondierung „Am Rott“ / Alternative Wohnformen
Anfrage zum Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
17.12.2022 Anfrage FDP-Fraktion Kerpen
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Ripp,
die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr zu nehmen und bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Im letzten Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung die Wohnbaulandentwicklung zur Ortsrandarrondierung „Am Rott“ im Stadtteil Kerpen mehrheitlich abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem zu geringen Abstand zum Wald. Grundlage ist dabei der Antrag der Fraktion B90/Grünen, wie am 28.09.2021 beschlossen, dass bei Bauplanungen an Waldrändern ein Mindestabstand von 35 m zu halten ist. Auf diesen hat der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr auf meine mündliche Anfrage hin mehrmals als Grund für die Ablehnung hingewiesen. Dabei ist aber eine Unterschreitung im Hinblick auf denselben Beschluss in Ausnahmefällen zuzulassen und ein Sicherheitsabstand unterhalb 35 m kann in der Regel im Rahmen von Einzelprüfungen erfolgen. Diese wurde in der Verwaltungsvorlage zu den jeweiligen Varianten, in diesem Fall Variante 1 betreffend, auch ausführlich und nachvollziehbar begründet. Des Weiteren ist hier das potenzielle Bauland zum Wald getrennt durch eine Autobahn, was die die Begründung in der Verwaltungsvorlage noch schlüssiger macht. Letztendlich hat der Ausschuss mit der Variante 4 (Keine Bebauung) auf eine Wohnbaulandentwicklung mit einem kalkulierten und voraussichtlich zu erzielenden Gewinn in Höhe von 900.000 € verzichtet, was gerade in Zeiten des Haushaltssicherungskonzeptes völlig unverständlich, fahrlässig und nicht nachvollziehbar ist.
Die Verwaltung möge vor diesem Hintergrund die Frage beantworten, welche Alternative für eine Wohnbauentwicklung in diesem Bereich der Stadt Kerpen noch möglich ist und wie und ob dieses Bauland in Zukunft überhaupt verwertet und überhaupt vermarktet werden kann.
- In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 25.01.2021 wurde beschlossen, dass bei zukünftigen Baugebietsentwicklungen zu prüfen sei, ob geeignete Flächen für alternative Wohnformen, wie Tiny-Houses oder Minihäuser ausgewiesen werden können. Vor dem Hintergrund, dass eine Wohnbaulandentwicklung zur Ortsrandarrondierung „Am Rott“ im Stadtteil Kerpen wegen des vermeintlich zu geringen Abstands zum Wald abgelehnt worden ist, bietet sich dieser Bereich im Kerpener Stadtteil als Bauland für eine alternative Wohnform an, die in diesem Sinne verwertet und vermarktet werden kann.
Die Verwaltung möge daher die Frage beantworten, inwieweit dieses Bauland zur Ortsrandarrondierung „Am Rott“ für eine Tiny-House-Siedlung in Betracht kommen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Sind diese als Siedlungsfläche für alternative Wohnformen entsprechend geeignet, die vermarktet und auch selbst verpachtet werden können?
Inwieweit sind dort Grundstücke vorhanden, die sich auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine konventionelle, aber dafür für eine alternative Bauweise eignen?
Stehen die baurechtlichen Voraussetzungen dem entgegen, wenn ja, welche?
Auf Nachfrage bestätigt die Verwaltung, dass das Workshopverfahren nicht über den städtischen Haushalt finanziert wird.
Nach kurzer Beratung stimmt der Ausschuss über den Beschlussentwurf ab.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt:
- das Büro ISR im Vorfeld des Workshopverfahrens „südlicher Siedlungsrand Kerpen“ mit der Prüfung geeigneter Tiny-House-Quartiere zu beauftragen und diese bei einer vertiefenden Konkretisierung im Planverfahren zu berücksichtigen. Im Rahmen dieses Workshopverfahrens soll die Nachfrage nach dieser Wohnform gestellt und konkretisiert werden.
- Die vom Ausschuss beschlossene Prüfung einer Wohnentwicklung „südlich Broichmühlenstraße“ und die dazugehörige Kostenkalkulation abzuwarten und keinem Konzept vorzugreifen. Die in der Anfrage formulierten Fragen werden Bestandteil der
Prüfung sein.
Abstimmungsergebnis: einstimmig