Landesregierung darf Familien, Kommunen und Trägerlandschaft beim OGS-Ausbau nicht im Stich lassen
Antrag zum Schulausschuss
04.06.2024 Anträge FDP-Fraktion Kerpen
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Bielan,
die FDP-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Schulausschusses zu nehmen und nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen wird beauftragt, die die Landesregierung aufzufordern,
- einen Zeitplan für die Erarbeitung der sogenannten „Umsetzungsregelungen“ vorzulegen,
- bis zum Sommer 2024 ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 vorzulegen,
- gemeinsam mit den Kommunen und der Trägerlandschaft flächendeckend ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot für Kinder im Grundschulalter zu schaffen.
Begründung:
Für Ende Januar 2024 war von der schwarz-grünen Landesregierung ein Entwurf für ein Ausführungsgesetz angekündigt worden, das die konkrete Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder regeln sollte. Doch anstelle einer bereits angekündigten landesrechtlichen Verankerung eines qualitativ hochwertigen Ganztagsangebots hat das Kabinett am 5. März 2024 lediglich ein dreiseitiges Papier mit dem Namen „Fachliche Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026“ gebilligt. Seitdem gibt die Landesregierung fortlaufend an, an weiteren „Umsetzungsregelungen“ zu arbeiten. Jedoch gestaltet sie ihre Erklärungen diesbezüglich unzureichend präzise. Weder wurde ein Zeitplan für die Erarbeitung vorgelegt noch dargelegt, welche Verbindlichkeiten hinter den Regelungen stehen sollen.
Kommunen, Schulen und die Trägerlandschaft werden bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs allein gelassen. Die unzureichenden Anweisungen der Landesregierung hinterlassen sowohl bei den ausführenden Kommunen als auch bei den Familien erhebliche Unsicherheit. Bereits jetzt haben viele Träger große Finanzierungsprobleme, die von der Landesregierung nicht ausreichend aufgefangen werden.
Noch immer offen sind Fragen zur Konnexität, zu den Verbindlichkeiten bei der Zusammenarbeit zwischen Schule und OGS-Trägern, zu Raumvorgaben, zum Personalschlüssel, zu Gruppengrößen, zur Ernährung und zur fachlichen Qualifikation des Personals. Es fehlt ein Zeitplan, wann die Kommunen und Träger damit rechnen können, rechtssichere verbindliche Aussagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu erhalten.
Die Schulträger in unserem Land müssen endlich Klarheit bekommen, ob die Landesregierung auf ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot an den Grundschulen hinarbeitet. Dies wäre in einem Ausführungsgesetz, das Orientierung und Planungssicherheit gibt, am besten und rechtssicher abgedeckt.